Linke verlangt Ablehnung von CETA
Die Linksfraktion widerspricht Angaben der EU-Kommission und der Bundesregierung, wonach der CETA-Vertragstext die europäischen Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards vollumfänglich wahren würde
Die Bundesregierung soll der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten mitteilen, dass Deutschland weder beim CETA-Abkommen noch beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren werde
(09.03.15) - Die Linksfraktion forderte, das CETA-Verhandlungsergebnis abzulehnen. In einem Antrag (18/4090) verlangte die Fraktion von der Bundesregierung die unverzügliche Vorlage einer deutschen Übersetzung des Textes des europäisch-kanadischen Freihandelsabkommens. Die Bundesregierung soll der EU-Kommission und den EU-Mitgliedsstaaten mitteilen, dass Deutschland weder beim CETA-Abkommen noch beim Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) Investor-Staat-Schiedsverfahren akzeptieren werde. Auch eine "vorläufige Anwendung" des CETA-Vertragstextes wird strikt abgelehnt. Außerdem sollen beide Freihandelsabkommen als sogenannte gemischte Abkommen angesehen werden.
Die Fraktion widerspricht Angaben der EU-Kommission und der Bundesregierung, wonach der CETA-Vertragstext die europäischen Sozial-, Umwelt-, Arbeitsrecht- und Verbraucherschutzstandards vollumfänglich wahren würde. Vielmehr finde sich eine Fülle von weit reichenden Liberalisierungsgeboten, "die diese Standards entweder gefährden oder aufgrund dehnbarer Bestimmungen gar nicht garantieren können", warnt die Linksfraktion. Gleichzeitig widerspreche der Vertragstext der wiederholt erklärten Absicht, die öffentlichen Dienstleistungen und den Kulturbereich keinem zusätzlichen Privatisierungsdruck auszusetzen.
Die Fraktion erinnert daran, dass sich EU-weit 1,5 Millionen Bürger in einer selbstorganisierten Initiative gegen die beiden Freihandelsabkommen ausgesprochen hätten. (Deutscher Bundestag: ra)
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Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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