Gesundheitsfördernde Lebensmittel
Antrag: Grüne wollen Umsetzung der EU-Health-Claims-Verordnung voranbringen
Health-Claims-Verordnung soll sicherstellen, dass Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen, wenn sie wissenschaftlich belegt sind
(08.12.10) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, dass die im Rahmen der Health-Claims-Verordnung erforderliche Festlegung von Nährwertprofilen bis heute nicht von der EU-Kommission durchgeführt worden ist. Die Grünen fordern deshalb in einem Antrag (17/4015) die Deutsche Bundesregierung auf, sich zügig für eine Umsetzung der Nährwertprofile einzusetzen.
Die Health-Claims-Verordnung soll sicherstellen, dass Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel nur dann mit gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen, wenn sie wissenschaftlich belegt sind.
Um zu verhindern, dass Lebensmittel als gesund bezeichnet werden, die aber in der Zusammensetzung mit anderen Lebensmitteln nicht gesund sind, sollte die EU-Kommission bereits bis Januar 2009 verbindliche Nährwertprofile vorgelegt haben. Die Profile, die jedoch bis heute nicht erstellt worden seien, legen fest, bis zu welchen Nährwert ein Lebensmittel gesundheitsförderlich ist. Nach Ansicht der Grünen unterläuft der Verzug den angestrebten Schutz der Verordnung. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).