Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten
Healthcare-Compliance: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Strafvorschriften für Korruption im Gesundheitswesen
Veröffentlichung von Daten über die Zahlung von Zuwendungen aller Art sowohl auf Geber- als auch auf Nehmerseite
(08.04.13) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert ein Gesetz, das die Bestechlichkeit und Bestechung von Ärzten und anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen unter Strafe stellt. In einem entsprechenden Antrag (17/12693) verlangen die Grünen ferner die Einführung von Compliance-Regelungen, die ökonomische Verflechtungen aller beteiligten Akteure des Gesundheitswesens transparent machen sollen. Nach dem Vorbild des amerikanischen "Physician Payment Sunshine Act" sollen alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen "zur regelmäßigen Veröffentlichung von Daten über die Zahlung von Zuwendungen aller Art sowohl auf Geber- als auch auf Nehmerseite verpflichtet werden", meinen die Grünen.
Nach Ansicht der Abgeordneten müssen Patienten darauf vertrauen können, dass sich Ärzte und andere Leistungsanbieter im Gesundheitswesen bei der Behandlung ausschließlich an medizinischen Maßstäben orientieren. Damit die Patienten eine informierte Entscheidung über eine für sie geeignete Behandlung treffen könnten, müsse das Vertrauensverhältnis zu den Behandelnden frei von äußeren, ökonomischen Einflüssen bleiben.
"Korruption im Gesundheitswesen höhlt dieses Vertrauensverhältnis aus und schädigt nachhaltig die besondere Schutzwürdigkeit von Kranken", schreiben die Abgeordneten. Durch die Bereicherung Einzelner entstünden dem Gesundheitswesen zudem erhebliche ökonomische Schäden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.