Mehr Wahlfreiheit bei Arbeitszeiten


Arbeitszeit: Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit soll um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt werden
Die Nutzung von Homeoffice soll erleichtert werden



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für einen Wandel der Arbeitskultur ein, die dem Einzelnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten über seine Arbeitszeit ermöglicht. In einem entsprechenden Antrag (18/8241) schreiben die Abgeordneten, dass viele Beschäftigte sich heute mehr Zeitsouveränität erhofften, um Erwerbsarbeit und private Anforderungen besser miteinander vereinbaren zu können.

Sie verlangen von der Bundesregierung deshalb, Rahmenbedingungen zu entwickeln, um Beschäftigten diese Souveränität zu ermöglichen und sie gleichzeitig vor entgrenzter Arbeit zu schützen. Zu den Maßnahmen soll nach Ansicht der Grünen unter anderem ein Vollzeit-Korridor mit Wahlarbeitszeiten im Teilzeit- und Befristungsgesetz gehören.

Im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche sollen Arbeitnehmer dadurch ihren Arbeitszeitumfang nach oben oder unten anpassen können. Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit soll um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt werden. Die Nutzung von Homeoffice soll erleichtert werden.

Die Fraktion fordert außerdem, dass Zeitsouveränität nicht zu Überforderung und unbezahlter Mehrarbeit führen darf. Deshalb sollen Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht über die Menge der Arbeit beziehungsweise über Zielvorgaben erhalten. Urlaubstage, an denen Beschäftigte dennoch arbeiten müssen, sollen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden können, sondern als Arbeitstage gelten. Auch Beschäftigte mit besonders starren oder wenig geregelten Arbeitszeiten sollen mehr Zeitsouveränität erhalten. So soll unter anderem bei Schichtarbeit ein freiwilliger Schichttausch möglich sein, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 07.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen