Mehr Wahlfreiheit bei Arbeitszeiten


Arbeitszeit: Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit soll um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt werden
Die Nutzung von Homeoffice soll erleichtert werden



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich für einen Wandel der Arbeitskultur ein, die dem Einzelnen mehr Gestaltungsmöglichkeiten über seine Arbeitszeit ermöglicht. In einem entsprechenden Antrag (18/8241) schreiben die Abgeordneten, dass viele Beschäftigte sich heute mehr Zeitsouveränität erhofften, um Erwerbsarbeit und private Anforderungen besser miteinander vereinbaren zu können.

Sie verlangen von der Bundesregierung deshalb, Rahmenbedingungen zu entwickeln, um Beschäftigten diese Souveränität zu ermöglichen und sie gleichzeitig vor entgrenzter Arbeit zu schützen. Zu den Maßnahmen soll nach Ansicht der Grünen unter anderem ein Vollzeit-Korridor mit Wahlarbeitszeiten im Teilzeit- und Befristungsgesetz gehören.

Im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche sollen Arbeitnehmer dadurch ihren Arbeitszeitumfang nach oben oder unten anpassen können. Der bestehende Rechtsanspruch auf Teilzeit soll um ein Rückkehrrecht auf den früheren Stundenumfang ergänzt werden. Die Nutzung von Homeoffice soll erleichtert werden.

Die Fraktion fordert außerdem, dass Zeitsouveränität nicht zu Überforderung und unbezahlter Mehrarbeit führen darf. Deshalb sollen Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht über die Menge der Arbeit beziehungsweise über Zielvorgaben erhalten. Urlaubstage, an denen Beschäftigte dennoch arbeiten müssen, sollen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden können, sondern als Arbeitstage gelten. Auch Beschäftigte mit besonders starren oder wenig geregelten Arbeitszeiten sollen mehr Zeitsouveränität erhalten. So soll unter anderem bei Schichtarbeit ein freiwilliger Schichttausch möglich sein, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 07.06.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen