CETA-Gericht mit EU-Recht vereinbar


Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter am Investitionsgericht werde in CETA explizit vorgesehen
Richter am CETA-Investitionsgericht würden stattdessen für einen bestimmten Zeitraum von den Vertragsparteien ernannt



Die Deutsche Bundesregierung hält das in dem europäisch-kanadischem Handelsabkommen CETA vorgesehene Investitionsschiedsgericht für vereinbar mit dem EU-Recht. Wie es in einer Antwort der Regierung (18/8175) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/8024) heißt, habe der Europäische Gerichtshof in einem Gutachten explizit festgestellt, unter welchen Bedingungen die EU ein internationales Gericht einrichten könne.

An diesem Gutachten habe die EU-Kommission das CETA-Investitionsgericht ausgerichtet. Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter am Investitionsgericht werde in CETA explizit vorgesehen.

Nach Angaben der Bundesregierung unterscheidet sich das Investitionsgericht wesentlich von einem Schiedsgericht. In einem Schiedsgericht würden Schiedsrichter von den Parteien ernannt. Es sei nicht ausgeschlossen, dass ein Anwalt in einem Verfahren als Schiedsrichter und in einem anderen parallel als Anwalt eines Investors auftrete.

Die Richter am CETA-Investitionsgericht würden stattdessen für einen bestimmten Zeitraum von den Vertragsparteien ernannt. Die Zuteilung der Fälle erfolge nach dem Rotationsprinzip. Eine parallele Tätigkeit von Anwälten als Richter und Anwalt in Investitionsstreitigkeiten sei ausgeschlossen. Die Richter würden ein Entgelt dafür erhalten, dass sie sich für Streitfälle bereithalten. Weitere Einnahmen seien zulässig. Nebentätigkeiten dürften ausgeübt werden, wenn sie mit dem Richteramt nicht in Konflikt stehen würden.

Als Beispiel nennt die Regierung Hochschulprofessuren oder Tätigkeiten an nationalen Gerichten. Richter an dem Investitionsgericht würden eine fallbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, hätten aber keinen Einfluss, wann und wie häufig sie eingesetzt würden. (Deutscher Bundesregierung: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 06.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen