Finanzierungsmodus ändern
Antrag: Linke will Kommunen bei der Grundsicherung schneller entlasten
Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1:1 an Kommunen weiterreichen
(07.03.12) - Die Fraktion Die Linke will die Kommunen bei der Finanzierung der Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stärker entlasten. In einem Antrag (17/8606) fordert sie, den Finanzierungsmodus dahingehend zu ändern, dass die Abrechnung und Erstattung der Kosten auf der Basis der laufenden Nettokosten erfolgen soll.
Darüber hinaus solle die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme des Bundes in Höhe von 75 Prozent ab 2013 und in Höhe von 100 Prozent ab 2014 zu schaffen. Es solle außerdem ein Kontrollmechanismus eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Bundesländer die Mittel für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig an die Kommunen weitergeben.
Ende Oktober 2011 hatte der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen verabschiedet, das die Kostenübernahme des Bundes für die Grundsicherung für 2012 regelt. Weitere Kostenübernahmen für 2013 und 2014 sollen in einem eigenen Gesetz geregelt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.