Finanzierungsmodus ändern
Antrag: Linke will Kommunen bei der Grundsicherung schneller entlasten
Bundesmittel zur Finanzierung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1:1 an Kommunen weiterreichen
(07.03.12) - Die Fraktion Die Linke will die Kommunen bei der Finanzierung der Kosten für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stärker entlasten. In einem Antrag (17/8606) fordert sie, den Finanzierungsmodus dahingehend zu ändern, dass die Abrechnung und Erstattung der Kosten auf der Basis der laufenden Nettokosten erfolgen soll.
Darüber hinaus solle die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme des Bundes in Höhe von 75 Prozent ab 2013 und in Höhe von 100 Prozent ab 2014 zu schaffen. Es solle außerdem ein Kontrollmechanismus eingeführt werden, um sicherzustellen, dass die Bundesländer die Mittel für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig an die Kommunen weitergeben.
Ende Oktober 2011 hatte der Bundestag ein Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen verabschiedet, das die Kostenübernahme des Bundes für die Grundsicherung für 2012 regelt. Weitere Kostenübernahmen für 2013 und 2014 sollen in einem eigenen Gesetz geregelt werden. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).