Antrag: Linke für Verzicht auf Vorratsspeicherung
Linke zur Vorratsdatenspeicherung: Anlasslose und verdachtsunabhängige Speicherung aller Verbindungsdaten stelle alle Bürger "unter Generalverdacht"
Vorratsspeicherung stehe zudem "außer Verhältnis zu dem nicht hinreichend erwiesenen Beitrag zum Ermittlungserfolg" bei der Aufklärung schwerer Straftaten
(04.02.13) - Die Deutsche Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke auf die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten jeglicher Art auf nationaler Ebene endgültig verzichten. In einem Antrag (18/302) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vollständig aufgehoben wird.
Nur der "sofortige, endgültige und vollständige Verzicht auf jegliche Form der Vorratsdatenspeicherung" werde der Bedeutung des Grundrechts auf Privatsphäre gerecht, schreiben die Abgeordneten in der Vorlage. Indem Telekommunikationsanbieter verpflichtet würden, anlasslos und verdachtsunabhängig alle Verbindungsdaten ihrer Kunden zu erheben und zu speichern, würden alle Bürger "unter Generalverdacht gestellt". Diese Datenerfassung ermögliche aufgrund der heutigen Bedeutung von Telekommunikationsmitteln einen "umfassenden Einblick in die Persönlichkeit des Einzelnen, sein Kommunikations- und Bewegungsverhalten, seine sozialen Beziehungen und Verhältnisse".
Sie stehe zudem "außer Verhältnis zu dem nicht hinreichend erwiesenen Beitrag zum Ermittlungserfolg" bei der Aufklärung schwerer Straftaten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).