Compliance im Gesundheitswesen


Ausschuss für Gesundheit: SPD-Fraktion scheitert mit Antrag zu Korruption im Gesundheitswesen
Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen

(03.05.12) - Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag (17/3685) "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen" gescheitert. Der Gesundheitsausschuss lehnte die Vorlage mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab. Darin schlägt die SPD vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei zudem sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden, heißt es weiter. Weiter müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei ausgebaut werden, fordern die Sozialdemokraten.

Die SPD-Fraktion warb im Ausschuss um Zustimmung. Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstünden dem öffentlichen Gesundheitswesen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen. Linksfraktion und Grüne hoben hervor, dass es zwar richtige Ansätze im SPD-Antrag gebe, dieser aber zu kurz greife. Die Linke monierte unter anderem, dass die SPD die Pharma- und Medizinprodukte-Industrie nicht berücksichtigt habe.

Die FDP-Fraktion kritisierte, der SPD-Antrag differenziere nicht gründlich zwischen Korruption und Falschabrechnungen. Klar sei, dass Straftaten verfolgt werden müssten. Die Unions-Fraktion unterstrich, in der Anhörung sei deutlich geworden, dass die

bestehenden sozialrechtlichen Regelungen zu Fehlverhalten wie etwa die Möglichkeit zum Entzug der Zulassung "mindestens so wirksam" seien wie die Debatte über neue Straftatbestände. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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