Beschäftigung und Erbschaftssteuer


Finanzen: Regierung verteidigt Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
Die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen im Rahmen des Gutachtens "Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer"


(30.04.12) - Gibt es eine Bedrohung der Existenz von Unternehmen und Arbeitsplätzen durch die Erbschaftsteuer? - Die Deutsche Bundesregierung sieht dies so und hat die Bedenken des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium gegen die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform zurückgewiesen.

In der Antwort (17/9249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8993) heißt es, mit der Reform seien die Voraussetzungen für einen steuerbegünstigten Unternehmensübergang bei langfristiger Fortführung der Unternehmen unter Sicherung der Arbeitsplätze geschaffen worden. Mit Blick auf die Erhaltung von Unternehmen und Arbeitsplätzen seien die Verschonungen zielführend.

Die Bundesregierung "teilt deshalb nicht die Bedenken des Beirats". Das Gremium hatte unter anderem festgestellt, die weitreichenden erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen beim Unternehmensvermögen seien im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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