Unternehmensüberwachung und -führung
Die Linke fordert: Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen Gehälter offenlegen
"Public Corporate Governance Kodex": Freiwillige Empfehlung greife zu kurz
(02.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung soll auf alle Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes einwirken, damit sie den "Public Kodex" verankern. Die Umsetzung solle bis Ende 2012 erfolgen, fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (17/9984). "Im "Public Corporate Governance Kodex" (Public Kodex), der für Unternehmen mit staatlicher Beteiligung gilt, ist die individuelle Offenlegung der Gehälter der Geschäftsführung, Vorstände und Aufsichtsräte als Empfehlung enthalten", erläutert die Fraktion.
Die Zahl der Unternehmen, die die Bezüge der Vorstände und Aufsichtsräte tatsächlich individuell veröffentliche, zeige, dass diese freiwillige Empfehlung zu kurz greife. Als Anteilseigner könne der Bund maßgeblich darauf hinwirken, ob und wie der Kodex umgesetzt werde. "Nur so kann die Unternehmensführung und -überwachung ehrlich, konsequent und transparent gestaltet werden", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).