Reform des Urheberrechts


Urheberrechtliche Hindernisse erschweren Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien
Eines der Hindernisse bestünde darin, dass bis heute eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke im deutschen Urheberrecht fehle




Wissenschaft und Forschung können immens von den digitalen Möglichkeiten profitieren, da Wissen wächst, wenn es geteilt wird. Modernes Lernen, Lehren und Forschen ist auf ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht angewiesen. Doch noch immer bestehen urheberrechtliche Hindernisse, die Studenten, Lehrenden, Lernenden und Wissenschaftlern den Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien erschweren. Das schreiben Bündnis 90/die Grünen in ihrem Antrag (18/8245).

Eines der Hindernisse bestünde darin, dass bis heute eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke im deutschen Urheberrecht fehle. Sie würde es Lehrenden, Lernenden und Forschenden erleichtern, publizierte Werke jedweder medialer Art für den nicht gewerblichen, wissenschaftlichen Gebrauch grundsätzlich genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen zu nutzen. Ziel müsse sein, den für Bildung und Wissenschaft notwendigen Zugang zu digitalen Werken unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen zu gewährleisten. Zugleich soll nach Auffassung der Grünen eine solche Regelung ermöglichen, die digitalen Potenziale für Bildung und Forschung in der Breite nutzen zu können.

Seit nunmehr über sechs Jahren hätten die letzten beiden Bundesregierungen unter Führung der Union eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (unter anderem als Teil des sogenannten "Dritten Korbs" der Urheberrechtsreform) angekündigt und noch keine entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vorzulegen. Sie soll einen umfassenden Zugang zum Wissensbestand praxistauglich regeln und vereinfachen und die zulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werkes für Lehr- und Lernzwecke oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ermöglichen, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den jeweiligen Zweck geboten ist und keinen kommerziellen Zwecken dient. Zudem soll ein zeitgemäßer Bildungsbegriff zugrunde gelegt werden, der sich als dynamischer, lebenslanger, offener, integrativer und kollaborativer Prozess versteht.

Ferner soll dafür gesorgt werden, dass unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen, die Verleihbarkeit digitaler Inhalte durch wissenschaftliche Bibliotheken ermöglicht wird, und zwar unabhängig von welchem Ort die Ausleihe beziehungsweise dann die Nutzung erfolgt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen