Reform des Urheberrechts


Urheberrechtliche Hindernisse erschweren Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien
Eines der Hindernisse bestünde darin, dass bis heute eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke im deutschen Urheberrecht fehle




Wissenschaft und Forschung können immens von den digitalen Möglichkeiten profitieren, da Wissen wächst, wenn es geteilt wird. Modernes Lernen, Lehren und Forschen ist auf ein bildungs- und forschungsfreundliches Urheberrecht angewiesen. Doch noch immer bestehen urheberrechtliche Hindernisse, die Studenten, Lehrenden, Lernenden und Wissenschaftlern den Zugang zu Wissenschafts- und Bildungsmaterialien erschweren. Das schreiben Bündnis 90/die Grünen in ihrem Antrag (18/8245).

Eines der Hindernisse bestünde darin, dass bis heute eine umfassende Bildungs- und Wissenschaftsschranke im deutschen Urheberrecht fehle. Sie würde es Lehrenden, Lernenden und Forschenden erleichtern, publizierte Werke jedweder medialer Art für den nicht gewerblichen, wissenschaftlichen Gebrauch grundsätzlich genehmigungsfrei und ohne Einschränkungen zu nutzen. Ziel müsse sein, den für Bildung und Wissenschaft notwendigen Zugang zu digitalen Werken unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen zu gewährleisten. Zugleich soll nach Auffassung der Grünen eine solche Regelung ermöglichen, die digitalen Potenziale für Bildung und Forschung in der Breite nutzen zu können.

Seit nunmehr über sechs Jahren hätten die letzten beiden Bundesregierungen unter Führung der Union eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht (unter anderem als Teil des sogenannten "Dritten Korbs" der Urheberrechtsreform) angekündigt und noch keine entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.

Bündnis 90/Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf für einen allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke im Urheberrecht vorzulegen. Sie soll einen umfassenden Zugang zum Wissensbestand praxistauglich regeln und vereinfachen und die zulässige Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines veröffentlichten Werkes für Lehr- und Lernzwecke oder für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung ermöglichen, wenn die Nutzung in ihrem Umfang durch den jeweiligen Zweck geboten ist und keinen kommerziellen Zwecken dient. Zudem soll ein zeitgemäßer Bildungsbegriff zugrunde gelegt werden, der sich als dynamischer, lebenslanger, offener, integrativer und kollaborativer Prozess versteht.

Ferner soll dafür gesorgt werden, dass unter angemessenen und für alle Seiten fairen Bedingungen, die Verleihbarkeit digitaler Inhalte durch wissenschaftliche Bibliotheken ermöglicht wird, und zwar unabhängig von welchem Ort die Ausleihe beziehungsweise dann die Nutzung erfolgt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen