Energiewende wird digitalisiert


Energiewende: Festgelegt werden in einem Gesetzentwurf unter anderem technische Vorgaben für "Smart Meter"
Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt



Stromnetze, Erzeugung und Verbrauch sollen miteinander verknüpft werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit dem vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (18/7555) geschaffen werden, der von der Bundesregierung eingebracht worden war. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen noch einen Änderungsantrag gegen die Stimmen der Opposition durchgesetzt.

Festgelegt werden in dem Gesetzentwurf unter anderem technische Vorgaben für intelligente Messsysteme ("Smart Meter"). Datenschutz und Interoperabilität werden ebenfalls verbindlich geregelt. Verbrauchern sollen zum Beispiel Informationen über den tatsächlichen Energieverbrauch sowie Informationen über die tatsächliche Nutzungszeit bereitgestellt werden. Wie es zum Erfüllungsaufwand heißt, könnten durch die gesetzlichen Änderungen privaten Haushalten Kosten bis zu 100 Euro im Jahr entstehen. Bei Verbrauchern mit einem Jahresverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden sei kein flächendeckender Pflichteinbau vorgesehen, heißt es weiter.

Mit den Änderungen wurde unter anderem die gewachsene Bedeutung der Elektromobilität berücksichtigt. Außerdem wird der Digitalisierungsansatz des Gesetzes umfassender, indem auch Kleinerzeugungsanlagen über ein bis einschließlich sieben Kilowatt hereingenommen werden. Damit werde sichergestellt, "dass auch diese Anlagen Teil des intelligenten Energienetzes werden können", heißt es in dem Änderungsantrag. Betroffen sind nur Neuanlagen.

Abgelehnt wurde von der Koalitionsmehrheit ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, für den neben Bündnis 90/Die Grünen auch die Linksfraktion stimmte. Darin begrüßen die Abgeordneten intelligente Zähler, Messsysteme und Netze, da Verbrauchswerte dadurch transparent und Anreize zum Energiesparen und zur Lastverschiebung gesetzt würden. Die Freiheit der Wahl des Energielieferanten und des Tarifs dürfe aber nicht gefährdet werden, wird gewarnt. Außerdem sollen Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch bis 6.000 Kilowattstunden grundsätzlich von der Einbaupflicht ausgenommen werden. Private Kunden mit einem Verbrauch bis zu 10.000 Kilowattstunden sollen dem Einbau intelligenter Messsysteme widersprechen können. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.16
Home & Newsletterlauf: 01.08.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Bitcom lobt und kritisiert Kryptopolitik

    Der Branchenverband Bitcom warnt davor, dass Deutschland seine gute Ausgangsposition im Bereich der Kryptowirtschaft nicht aufs Spiel setzen solle. In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (20/10280) sagte Bitcom-Vertreter Benedikt Faupel: "Der Standort Deutschland hat gute Voraussetzungen, ich erinnere an die Blockchain-Strategie."

  • Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte

    Der Kulturausschuss hat sich in einem öffentlichen Fachgespräch mit den Chancen und Risiken des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz im Medienbereich auseinandergesetzt. Geladen hatte er Sachverständige von Gewerkschaften, Berufsverbänden, Unternehmen und aus der Wissenschaft.

  • Modernisierung des Postrechts

    In einer Anhörung beschäftigten sich neun Sachverständige mit dem Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Modernisierung des Postrechts (20/10283). Dieses beinhalte eine "grundlegende Novellierung des Postrechts", schreibt die Bundesregierung zu dem Entwurf.

  • Einnahmen aus dem Energiekrisenbeitrag

    Die im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine massiv gestiegenen Preise für Erdgas, Wärme und Strom haben zeitweise eine existenzbedrohende Belastung für die Bevölkerung und Unternehmen in Europa und nicht zuletzt in Deutschland dargestellt. Dabei sorgten das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) und das Strompreisbremsegesetz (StromPBG) für eine zeitlich befristete, schnelle Entlastung in der Breite der Bevölkerung und der Unternehmen in Deutschland, welche durch ihre konkrete Ausgestaltung die Anreize zum Energiesparen aufrechterhalten hat.

  • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit

    Eine nachhaltige Künstliche Intelligenz (KI) braucht politische Rahmenbedingungen. Das machte Kilian Vieth-Ditlmann, stellvertretender Leiter des Policy- & Advocacy-Teams bei der AW AlgorithmWatch gGmbH während eines öffentlichen Fachgespräches im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung deutlich. Als ersten Schritt bewertete er die im EU-Parlament verabschiedete KI-Verordnung.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen