Mit Brexit endet britische EZB-Beteiligung


Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") wird eine Debatte über die Umstrukturierungen der europäischen Finanzpolitik notwendig
Auch das vom Vereinigten Königreich in die Europäische Investitionsbank (EIB) eingezahlte Kapital in Höhe von 3,5 Milliarden Euro soll von 2019 an in zwölf jährlichen Raten zurückerstattet werden



Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union wird die Bank of England aus dem Kreis der Kapitaleigner der Europäischen Zentralbank (EZB) ausscheiden. Dies teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/3157) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/2839) mit. Sie beruft sich dabei auf den Entwurf des Austrittsabkommens, in dem auch festgelegt sei, dass der eingezahlte Kapitalanteil an die Bank of England zurückerstattet werden soll. Dabei handele es sich um einen Betrag in Höhe von rund 55 Milliarden Euro. Auch das vom Vereinigten Königreich in die Europäische Investitionsbank (EIB) eingezahlte Kapital in Höhe von 3,5 Milliarden Euro soll von 2019 an in zwölf jährlichen Raten zurückerstattet werden.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Zuge der wirtschaftlichen Harmonisierung wurden innerhalb der EU eine Reihe von finanzpolitischen Institutionen, wie die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Investitionsbank (EIB), geschaffen. Durch den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") wird eine Debatte über die Umstrukturierungen der europäischen Finanzpolitik notwendig.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 31.08.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen