Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen


Nutzen und Risiken des TTIP-Abkommens: Linke will wissen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss
Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren

(03.03.14) - Das geplante europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) ist Thema einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/432). Das Abkommen solle die leistungsstärksten Wirtschaftsblöcke der Welt vereinen, stellt die Fraktion im Vorwort zu Ihrer Großen Anfrage fest. EU-Kommission und Bundesregierung würden mehr Wachstum und mehr Beschäftigung erwarten. Aus Sicht der Linksfraktion sind die Risiken einer Harmonisierung von Standards und Normen jedoch enorm: "In Europa mühsam erstrittene Rechte und Regeln könnten abgebaut und nach unten angeglichen werden." Unternehmen aus den USA könnten bisher unerwünschte und verbotene Produkte wie Genmais, Chlorhühnchen und Hormonfleisch auf den Markt bringen.

Die Bundesregierung wird gefragt, wie sie der Intransparenz bei den TTIP-Verhandlungen entgegenwirken und tatsächliche Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten von Verbraucher- und Umweltorganisationen sowie des Deutschen Bundestags und des Europäischen Parlaments ermöglichen will. Die Regierung soll mitteilen, ob das Grundgesetz für TTIP geändert werden muss und wie sie zu einem Volksentscheid über TTIP steht. Außerdem wollen die Abgeordneten erfahren, ob die Studien, die Wohlstandsgewinne prognostizieren, belastbar sind. Weitere Fragen betreffen Umwelt- und Sozialstandards sowie den Verbraucherschutz. Hier wird unter anderem gefragt, ob die Regierung garantieren kann, dass sich die deutschen Verbraucher weiter auf einheitliche Hygiene- und Sicherheitsstandards verlassen können.

Einen Schwerpunkt der Großen Anfrage bilden Fragen nach dem Investitionsschutz und dem Investor-Staat-Schiedsverfahren. Gefragt wird, welchen völkerrechtlichen Status ein Schiedsgerichtsverfahren im TTIP bekommen würde. Im Vorwort bezeichnet die Fraktion das Schiedsverfahren als eine Art Sondergerichtsbarkeit für Konzerne: "Unternehmen könnten gegen jede Gesetzgebung eines Staates, die ihre Rendite schmälern könnte, milliardenschwere Schadensersatzklagen anstrengen." (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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