Nebenjob von Beamten bei Versicherungen
21 Beamte beziehungsweise Tarifbeschäftigte des Bundes fungieren als "Vertrauensmitarbeiter" oder "Tippgeber" der Debeka-Versicherung
In insgesamt 249 Fällen wurden laut Bundesregierung Tätigkeiten in 78 Behörden bei insgesamt 49 Versicherungsfällen genehmigt
(03.03.14) - 21 Beamte beziehungsweise Tarifbeschäftigte des Bundes fungieren nach Kenntnis der Deutschen Bundesregierung als "Vertrauensmitarbeiter" oder "Tippgeber" der Debeka-Versicherung beziehungsweise haben diese Funktionen wahrgenommen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/224) hervor. Danach hat die Bundesregierung Kenntnis über insgesamt 18 Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Bundes, die neben ihrer Diensttätigkeit als Versicherungsvermittler für die Debeka tätig sind.
Auf die Frage nach Beamten, die eine solche Funktion bei anderen Versicherungsgesellschaften übernommen haben, heißt es in der Antwort weiter, die Regierung habe "Kenntnis über insgesamt 216 Beamte, die eine entsprechende Funktion bei insgesamt 34 verschiedenen Versicherungsgesellschaften ausüben".
Wie die Regierung erläutert, sind die rechtlichen Grundlagen für die Wahrnehmung von Nebentätigkeiten für die Beamten des Bundes im Bundesbeamtengesetz sowie in der Bundesnebentätigkeitsverordnung geregelt. Grundsätzlich gelte, dass entgeltliche Nebentätigkeiten vor ihrer Ausübung genehmigt beziehungsweise angezeigt werden müssen. Angezeigt wurden dem Dienstherrn den Angaben zufolge insgesamt 36 Nebentätigkeiten. In insgesamt 249 Fällen wurden laut Bundesregierung Tätigkeiten in 78 Behörden bei insgesamt 49 Versicherungsfällen genehmigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.