Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit


Informationsbegehrens: Ein "nicht unerheblicher Teil" sei dabei wie schon bei der Antragstellung bei den Bundesbehörden unter Pseudonym aufgetreten
Mit dem Open-Data-Gesetz sei ein erster Schritt hin zu einer verstärkten proaktiven Transparenz gemacht worden



Das Recht auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in den vergangenen zwei Jahren verstärkt genutzt worden. Dies geht aus dem als Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, vorliegenden "Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017" (19/3370) hervor. Danach wurden im Jahr 2016 fast 9.000 und im Jahr 2017 fast 13.000 IFG-Anträge an die Bundesbehörden gestellt.

Dementsprechend haben sich der Vorlage zufolge auch zahlreiche Bürger mit der Bitte um Unterstützung ihres Informationsbegehrens an die Bundesbeauftragte gewandt. Ein "nicht unerheblicher Teil" sei dabei wie schon bei der Antragstellung bei den Bundesbehörden unter Pseudonym aufgetreten. Oftmals sei dann ebenfalls unter Pseudonym der IFG-Antrag zu den bei ihr im Zusammenhang mit diesen Eingaben entstandenen Unterlagen gefolgt, führt Voßhoff weiter aus.

Hier stelle sich "mitunter die Frage, ob derartige, teils zeitlich und thematisch koordinierte pseudonyme Eingaben und IFG-Anträge noch der Intention des Informationsfreiheitsgesetzes entsprechen". Die Belastung bei den "hauptbetroffenen" obersten Bundesbehörden sei jedenfalls enorm hoch gewesen.

Als erfreulich wertet die Bundesbeauftragte, dass mit dem Open-Data-Gesetz "ein erster Schritt hin zu einer verstärkten proaktiven Transparenz" gemacht worden sei. Sie würde sich "jedoch freuen, wenn auch jenseits solcher neuer gesetzlicher Regelungen über mehr Transparenz auf Seiten der Behörden nachgedacht werden würde", heißt es in der Vorlage weiter. In diesem Sinne würde sie die Entwicklung eines staatlichen Portals auf Bundesebene begrüßen, "das eine Antragstellung auf Grundlage aller Informationszugangsgesetze des Bundes erlaubt und eine einheitliche, auch proaktive, Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden ermöglicht".

Zugleich wendet sich die Bundesbeauftragte gegen die Beschränkung ihrer Ombuds- und Kontrollfunktion auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Es "wäre ein wichtiger Beitrag zur Fortentwicklung des Informationsfreiheitsrechtes", diese Funktion auch auf das Umwelt- und Verbraucherinformationsrecht zu erstrecken, .schreibt Voßhoff und empfiehlt dem Bundestag, die Ombudsfunktion der BfDI auf das Umweltinformations- und das Verbraucherinformationsgesetz zu erweitern. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 31.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen