Folgen europäischer Stromnetz-Regelungen


Engpassmanagement im Stromnetz – Auswirkungen auf Verbraucher und Klimaschutz
Eine vollständige CO2-Bilanz sei nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht energieträgerscharf darstellbar seien



Um Ausgestaltung und Folgen eines grenzüberschreitenden Stromnetz-Managements geht es in der Antwort (19/3338) auf eine Kleine Anfrage (19/2843) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin äußert sich die Deutsche Bundesregierung zu den europäischen Plänen für "Grenzübergänge" von Stromnetzen (Interkonnektoren) und das Zusammenspiel von fossilen und erneuerbaren Energiequellen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, machten die Kosten für Redispatch und Einspeisemanagement 2017 gut zwei Prozent der Stromsystemkosten aus, für welche letztlich die Stromverbraucher aufkommen. Redispatchkosten sind Aufwendungen für die zeitlich befristete Drosselung und Erhöhung der Stromeinspeisung.

Wie viel zusätzliches Kohlendioxid ausgestoßen wird durch solchen Redispatch, kann die Bundesregierung nicht mitteilen. Eine vollständige CO2-Bilanz sei nicht möglich, da die Daten für ausländische Kraftwerkseinsätze nicht energieträgerscharf darstellbar seien, erklärt sie zur Begründung. Die Bundesregierung erwartet von neuen EU-weiten Regelungen, dass sich der grenzüberschreitende Redispatch verbessert und sich positiv auf die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energiequellen auswirkt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 03.08.18
Newsletterlauf: 30.08.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen