Europäischer Gerichtshof soll ACTA prüfen


ACTA: Der deutsche Botschafter in Tokyo wurde Anfang des Monats angewiesen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen
Laut Bundesregierung soll das ACTA-Abkommen die weltweite Bekämpfung der Produktpiraterie verbessern


(28.03.12) - Die Europäische Kommission hat am 22. Februar dieses Jahres angekündigt, dass sie das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen wird. Der deutsche Botschafter in Tokyo wurde Anfang des Monats angewiesen, das Abkommen nicht zu unterzeichnen, erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8980) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8679).

Einige Staaten hätten gleichfalls angekündigt, die Zeichnung bzw. das Ratifikationsverfahren auszusetzen. Auch im Europäischen Parlament gebe es eine Debatte über die Auswirkungen von ACTA. Laut Bundesregierung soll das ACTA-Abkommen die weltweite Bekämpfung der Produktpiraterie verbessern, weil die unerlaubte Nachahmung von Produkten für die deutsche und weitweite Wirtschaft große Risiken mit sich bringe.

Bezüglich der Regelungen zum Internet habe ACTA allerdings "Besorgnis und Widerstände in Teilen der Öffentlichkeit" ausgelöst, die "Beachtung" verdienten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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