Kontrollfunktion des Staates mangelhaft?
Sie sind kaum auf ihre Aufgabe vorbereitet: Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen
Kleine Anfrage zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner
(27.01.09) - Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden auf ihre Tätigkeit nicht besonders vorbereitet. In der Regel würden dafür Personen ausgewählt, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung geeignet seien, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11323).
Vorbemerkung der Fragesteller
"Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner Immer wieder geraten Unternehmen im staatlichen Besitz, mit staatlicher Mehrheit bei den Anteilen oder mit maßgeblicher staatlicher Beteiligung in die Schlagzeilen. Die Medien berichten über die Überwachungsskandale bei der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG. Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Telekom AG bei den Servicecentern führen in zahlreichen Regionen zu starken Protesten.
Die Deutsche Bahn AG ist mit den Problemen beim ICE-Einsatz in der Kritik. Die Deutsche Post AG musste nach den Verlusten auf dem US-Paketmarkt ihre Gewinnerwartungen drastisch reduzieren. Managementprobleme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe und den Landesbanken haben sowohl die Medien, als auch Bund und Länder stark beschäftigt. Dabei drängt sich die Frage auf, ob der Staat bei der Kontrolle seiner Beteiligungen versagt.
Auch bei dem Bankenrettungspaket ist ein ähnliches Versagen zu befürchten, da der Bund auch dort auf verbindliche Vorgaben für die Geschäftspolitik der Banken verzichtet und eine aktive Rolle als Anteilseigner ausschließt".
(Bündnis 90/Die Grünen: Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.