Kontrollfunktion des Staates mangelhaft?
Sie sind kaum auf ihre Aufgabe vorbereitet: Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen
Kleine Anfrage zur Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner
(27.01.09) - Vertreter des Bundes in Hauptversammlungen von Unternehmen mit Bundesbeteiligung werden auf ihre Tätigkeit nicht besonders vorbereitet. In der Regel würden dafür Personen ausgewählt, die aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung geeignet seien, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11536) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/11323).
Vorbemerkung der Fragesteller
"Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktion des Staates als Anteilseigner Immer wieder geraten Unternehmen im staatlichen Besitz, mit staatlicher Mehrheit bei den Anteilen oder mit maßgeblicher staatlicher Beteiligung in die Schlagzeilen. Die Medien berichten über die Überwachungsskandale bei der Deutschen Telekom AG und der Deutschen Bahn AG. Rationalisierungsmaßnahmen der Deutschen Telekom AG bei den Servicecentern führen in zahlreichen Regionen zu starken Protesten.
Die Deutsche Bahn AG ist mit den Problemen beim ICE-Einsatz in der Kritik. Die Deutsche Post AG musste nach den Verlusten auf dem US-Paketmarkt ihre Gewinnerwartungen drastisch reduzieren. Managementprobleme bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe und den Landesbanken haben sowohl die Medien, als auch Bund und Länder stark beschäftigt. Dabei drängt sich die Frage auf, ob der Staat bei der Kontrolle seiner Beteiligungen versagt.
Auch bei dem Bankenrettungspaket ist ein ähnliches Versagen zu befürchten, da der Bund auch dort auf verbindliche Vorgaben für die Geschäftspolitik der Banken verzichtet und eine aktive Rolle als Anteilseigner ausschließt".
(Bündnis 90/Die Grünen: Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
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