Experte sagen: Pfandbriefe sind sicher


Bei Pfandbriefen sind Anleger im Fall einer Insolvenz der Bank durch zusätzliche Deckungsmassen wie Grundpfandrechte auf Grundstücke oder Schiffe geschützt
Pfandbrief durch Krise der Hypo Real Estate in den Sog der Krise geraten - Pfandbrief könnte gestärkt aus der Krise hervorgehen - Geplante Liquiditätspuffer bei den Pfandbriefen sinnvoll


(26.01.09) - Der Pfandbrief hat nach Ansicht von Experten trotz der Finanzkrise eine Zukunft. "Der Pfandbrief hat andere Krisen überstanden als diese Finanzmarktkrise", versicherte Louis Hagen vom Verband deutscher Pfandbriefbanken am letzten Mittwoch in einer Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts (16/11130, 16/11195).

Bei diesen von Pfandbriefbanken herausgegebenen Wertpapieren sind Anleger im Fall einer Insolvenz der Bank durch zusätzliche Deckungsmassen wie Grundpfandrechte auf Grundstücke oder Schiffe geschützt. Anleger würden dadurch auf jeden Fall das eingesetzte Kapital und die Zinsen erhalten.

Nach Angaben von Hagen standen Pfandbriefe bis zum September letzten Jahres "wie ein Fels in der Brandung". Leider seien diese Papiere durch den Zusammenbruch der Lehman-Bank und die Krise bei der deutschen Hypo Real Estate (HRE) in den Sog der Krise geraten, aber noch lange nicht tot, auch wenn der Absatz nicht mehr so groß sei wie früher. Es seien 2008 insgesamt mehr Pfandbriefe emittiert worden als 2007. "Das Produkt ist stark, und das Interesse belebt sich", sagte Hagen. Investoren würden nicht allein staatliche und staatlich garantierte Produkte suchen.

Christoph Keller (Deutsche Bundesbank) sagte, der Pfandbrief könnte gestärkt aus der Krise hervorgehen. Sabine Lautenschläger (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) bezeichnete das Sicherungssystem des Pfandbriefes als "das Beste, das es weltweit gibt".

Die Experten begrüßten die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Pfandbriefrechts. Katharina Edzard-Heinke vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft bezeichnete einen geplanten Liquiditätspuffer bei den Pfandbriefen als sinnvoll. Die Versicherungsbranche habe 440 Milliarden Euro in Pfandbriefen angelegt und vertraue den Pfandbriefen weiter.

Die Bundesregierung will die Rahmenbedingungen für Pfandbriefe weiter verbessern und diese Art Finanzierung auch auf Flugzeuge ausdehnen. Vorbild sind die seit 1935 existierenden Schiffspfandbriefe. Flugzeuge seien ebenso langlebige Wirtschaftsgüter wie Schiffe, erklärte dazu der Experte Hagen vom Verband deutscher Pfandbriefbanken. Für die Institute, die Flugzeuge finanzieren würden, sei der neue Pfandbrief von großer Bedeutung. Die Bundesregierung geht von einem Neugeschäftsvolumen von 44 Milliarden Euro in der Flugzeugfinanzierung aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen