Landesbanken: Kapitalbedarf nicht quantifizierbar


Zusätzlicher Geldbedarf der Landesbanken noch nicht abschätzbar - Entwicklung auf den Kapitalmärkten und künftige Ratings bestimmter Wertpapierpositionen maßgebend
Vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erhielt die BayernLB Garantien für Schuldverschreibungen im Wert von 15 Milliarden Euro

(22.05.09) - Die Bundesregierung kann die Höhe des zusätzlichen Kapitalbedarfs der Landesbanken noch nicht quantifizieren. In der Antwort der Regierung (16/12633) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12499) heißt es, die Höhe des zusätzlichen Kapitalbedarfs sei unter anderem von der Entwicklung auf den Kapitalmärkten und den künftigen Ratings bestimmter Wertpapierpositionen abhängig.

Die Westdeutsche Landesbank (WestLB) erhielt nach Angaben der Regierung bisher eine Garantie des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 5 Milliarden Euro. Die Bayerische Landesbank (BayernLB) bekam vom Freistaat Bayern eine Eigenkapitalmaßnahme in Höhe von 10 Milliarden Euro und Garantien bis zu 4,8 Milliarden Euro.

Vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erhielt die BayernLB Garantien für Schuldverschreibungen im Wert von 15 Milliarden Euro. Die Norddeutsche Landesbank (NordLB) bekam von den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Garantien für ihr Emissionsprogramm. Bei der HSH Nordbank stimmten die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein einer Kapitalerhöhung von 3 Milliarden Euro sowie einer Garantie über 10 Milliarden Euro zu. Der SoFFin gab der HSH Nordbank Garantien für Schuldverschreibungen in einem Umfang von 30 Milliarden Euro.

Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt gewähre der Commerzbank AG zwei Stille Einlagen von je 8,2 Milliarden Euro sowie einen Garantierahmen von 15 Milliarden Euro, schreibt die Regierung weiter. Es werde eine Beteiligung am Grundkapital in Höhe von 25 Prozent plus eine Aktie erfolgen.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht durch das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) außer Kraft gesetzt werde. Die Alteigentümer hätten für die Altlasten der Landesbanken einzustehen.

Theoretisch könnte die HSH Nordbank Gegenstand einer Enteignung nach dem Rettungsübernahmegesetz sein, schreibt die Regierung weiter. "Voraussetzung wäre aber insbesondere, dass für eine Stabilisierung ein vollständiger Kontrollerwerb erforderlich ist und andere, mildere Mittel diesen Kontrollerwerb nicht ermöglicht haben." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen