Landesbanken: Kapitalbedarf nicht quantifizierbar


Zusätzlicher Geldbedarf der Landesbanken noch nicht abschätzbar - Entwicklung auf den Kapitalmärkten und künftige Ratings bestimmter Wertpapierpositionen maßgebend
Vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erhielt die BayernLB Garantien für Schuldverschreibungen im Wert von 15 Milliarden Euro

(22.05.09) - Die Bundesregierung kann die Höhe des zusätzlichen Kapitalbedarfs der Landesbanken noch nicht quantifizieren. In der Antwort der Regierung (16/12633) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12499) heißt es, die Höhe des zusätzlichen Kapitalbedarfs sei unter anderem von der Entwicklung auf den Kapitalmärkten und den künftigen Ratings bestimmter Wertpapierpositionen abhängig.

Die Westdeutsche Landesbank (WestLB) erhielt nach Angaben der Regierung bisher eine Garantie des Landes Nordrhein-Westfalen bis zu 5 Milliarden Euro. Die Bayerische Landesbank (BayernLB) bekam vom Freistaat Bayern eine Eigenkapitalmaßnahme in Höhe von 10 Milliarden Euro und Garantien bis zu 4,8 Milliarden Euro.

Vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erhielt die BayernLB Garantien für Schuldverschreibungen im Wert von 15 Milliarden Euro. Die Norddeutsche Landesbank (NordLB) bekam von den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Garantien für ihr Emissionsprogramm. Bei der HSH Nordbank stimmten die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein einer Kapitalerhöhung von 3 Milliarden Euro sowie einer Garantie über 10 Milliarden Euro zu. Der SoFFin gab der HSH Nordbank Garantien für Schuldverschreibungen in einem Umfang von 30 Milliarden Euro.

Die Finanzmarktstabilisierungsanstalt gewähre der Commerzbank AG zwei Stille Einlagen von je 8,2 Milliarden Euro sowie einen Garantierahmen von 15 Milliarden Euro, schreibt die Regierung weiter. Es werde eine Beteiligung am Grundkapital in Höhe von 25 Prozent plus eine Aktie erfolgen.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht durch das Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMStFG) außer Kraft gesetzt werde. Die Alteigentümer hätten für die Altlasten der Landesbanken einzustehen.

Theoretisch könnte die HSH Nordbank Gegenstand einer Enteignung nach dem Rettungsübernahmegesetz sein, schreibt die Regierung weiter. "Voraussetzung wäre aber insbesondere, dass für eine Stabilisierung ein vollständiger Kontrollerwerb erforderlich ist und andere, mildere Mittel diesen Kontrollerwerb nicht ermöglicht haben." (Deutsche Bundesregierung: ra)


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