Abwrackprämie jetzt bis Ende 2009


Rechtssicherheit und Vertrauensschutz: Fördervolumen der Verschrottungsprämie wird um 3,5 Milliarden auf 5 Milliarden Euro aufgestockt - Es bleibt bei einer Fördersumme von 2.500 Euro je Fahrzeug
Die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Umweltprämie hat die Nachfrage nach Neu- und Jahreswagen kräftig angekurbelt


(09.04.09) - Die Prämie für die Verschrottung von Altautos (Verschrottungsprämie oder auch Abwrackprämie genannt) wird weiter gezahlt. Die Bundesregierung will das Fördervolumen um 3,5 Milliarden auf 5 Milliarden Euro aufstocken. Bei der Fördersumme von 2.500 Euro je Fahrzeug bleibt es.

Damit können statt der ursprünglich geplanten 600.000 jetzt rund zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger von der Prämie profitieren. Wenn die Summe von fünf Milliarden Euro ausgeschöpft ist, wird es keine weitere Erhöhung mehr geben. Die Umweltprämie ist zeitlich befristet bis Ende des Jahres.

Die mit dem Konjunkturpaket II eingeführte Umweltprämie hat die Nachfrage nach Neu- und Jahreswagen kräftig angekurbelt. Mit der Umweltprämie will die Bundesregierung nicht nur die Konjunktur fördern, sondern auch Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei den Zulieferern sichern. Aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise wird die Umweltprämie nun verlängert.

Echter Konjunkturimpuls

Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg würdigte die Entscheidung der Bundesregierung als einen "Beitrag zur Rechtssicherheit, auch zum Vertrauensschutz". Außerdem könne durch eine entsprechende Inlandsnachfrage der Nachfrageausfall bei den Exporten "zumindest in Teilen kompensiert" werden.

Allein im März habe es 40 Prozent mehr Neuzulassungen als im Vorjahr gegeben, berichtete Regierungssprecher Ulrich Wilhelm.

Die Mittel zur Finanzierung der aufgestockten Umweltprämie werden - wie bisher - über das Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt mittels einer Erhöhung der Kreditermächtigung für das Sondervermögen.

Jeder Antrag wird bearbeitet
Die Umweltprämie ist ein "Renner". Bereits zum 7. April lagen dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) mehr als 1,2 Millionen Anträge vor. Damit wäre das bisher veranschlagte Fördervolumen von 1,5 Milliarden Euro bereits mehr als ausgeschöpft.

Die Umweltprämie können Neuwagen- oder Jahreswagenkäufer beantragen, die ein mindestens neun Jahre altes Auto verschrotten. Dieses muss mindestens ein Jahr auf die Antragstellerin oder den Antragsteller zugelassen sein.

Das Bafa arbeitet die Anträge chronologisch ab. Bisher hat die Behörde an die 70.000 Anträge genehmigt.

Anträge online stellen
Seit dem 30. März kann die Umweltprämie online reserviert werden, wenn der Kaufvertrag eines Autos vorgelegt wird.

Ausgezahlt wird aber erst, wenn die Verschrottung des alten Autos nachgewiesen wird.
Außerdem muss der Neu- oder Jahreswagen zugelassen sein. Dieser Nachweis kann innerhalb von sechs Monaten erfolgen, sodass sich auch längere Lieferzeiten nicht nachteilig auswirken.

Einen Antrag nach dem alten Verfahren kann noch stellen, wer sämtliche Antragsvoraussetzungen (einschließlich Abgabe des Original -Fahrzeugbriefs des verschrotteten Pkw) bis einschließlich 29. März erfüllt hat. Der Antrag muss dann bis spätestens 15. April beim Bafa eingehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch (externe Links)
Die Konjunkturpakete
Wissenswertes über die Umweltprämie
Hier geht es zum Antragsportal für die Umweltprämie
http://www.ump.bafa.de


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