Bundesregierung und Pressekodex


Die Deutsche Bundesregierung betont, keinen Verstoß gegen den deutschen Pressekodex begangen zu haben
"Die Anzeige wäre auch geschaltet worden, wenn die Zeitung nicht über die Veranstaltung berichtet hätte"


(19.09.07) - Die Bundesregierung weist den Vorwurf von Bündnis 90/Die Grünen zurück, es sei im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zu einer "unzulässigen Verknüpfung von Anzeigenschaltung und redaktioneller Berichterstattung" gekommen.

In ihrer Antwort (16/6321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion (16/6247) heißt es, die vom Ministerium beauftragte Agentur habe erklärt, dass es "weder im Umfang noch vom Inhalt her irgendeine Vorgabe für die Berichterstattung" gegeben habe. "Die Anzeige wäre auch geschaltet worden, wenn die Zeitung nicht über die Veranstaltung berichtet hätte."

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage geschrieben, dass die im Auftrag des Ministeriums handelnde Agentur Flaskamp AG gegenüber Regionalzeitungen "unzulässigerweise" Angebote zur Schaltung von bezahlten Anzeigen des Ministeriums mit Angeboten über die Mitwirkung an einer Veranstaltungsreihe sowie mit der Vereinbarung einer entsprechenden Berichterstattung verknüpft habe. Für die Regierung ist damit weder ein Verstoß gegen den "Code de Lisbonne" noch gegen den deutschen Pressekodex erkennbar.

Der Code de Lisbonne von 1978 sei eine Branchenvereinbarung der PR-Branche, der nicht vorsehe, dass bei etwaigen Verstößen durch Mitglieder der jeweilige Auftraggeber dafür in Anspruch genommen werden kann. Der Code verbiete Agenturen, Informationen gegen Belohnungen bereitzustellen. Zu den Veranstaltungen des Ministeriums seien allen Medien eingeladen worden, sodass die freie Berichterstattung möglichst vieler Medien gewährleistet gewesen sei.

Es sei sogar gewünscht worden, die "wichtige Rolle des Mittelstandes" für das Wachstum in Deutschland in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Die Bundesregierung sei davon ausgegangen, heißt es weiter, dass bei der Ausführung des Auftrags Selbstverpflichtungen der Branche beachtet werden.

Der Vertrag mit der Flaskamp AG sei nicht gekündigt worden, sondern der Agentur sei eine für Fälle nichtordnungsgemäßer Vertragserfüllung vorgesehene Abmahnung als Vorstufe zu einer fristlosen Kündigung ausgesprochen worden.

Auch sei die Agentur von dem Projekt "Dialogtour" entbunden worden. Dies sei aber nicht "nach Korruptionsvorwürfen" geschehen, wie in der Anfrage suggeriert werde, sondern weil das Verhalten der Agentur nicht den vertraglichen Vereinbarungen entsprochen habe. Wie aus einer Aufstellung hervorgeht, hat die Flaskamp AG in diesem Jahr Aufträge der Bundesregierung und des Bundespresseamtes in Höhe von rund 1,41 Millionen Euro erhalten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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