Keine Daten zum Volumen von Cum/Cum


Cum/Cum-Transaktionen: Ein Gestaltungsmissbrauch wird unter anderem dann angenommen, wenn ein wirtschaftlicher Grund für das Geschäft fehlt und dadurch im Wesentlichen nur ein Steuervorteil entsteht
Cum/Cum-Gestaltungen sei seit 2016 durch eine Gesetzesänderung die Grundlage gezogen entzogen worden




Der Finanzausschuss hat sich mit der steuerlichen Behandlung von sogenannten Cum/Cum-Transaktionen und einem entsprechenden Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Juli 2017. Darin wird geregelt, wie mit solchen Geschäften umgegangen werden soll. Ein Gestaltungsmissbrauch liegt danach vor, wenn es durch die Übertragung von Wertpapieren rund um den Dividendenstichtag zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil kommt. Ein Gestaltungsmissbrauch wird unter anderem dann angenommen, wenn ein wirtschaftlicher Grund für das Geschäft fehlt und dadurch im Wesentlichen nur ein Steuervorteil entsteht.

In der Sitzung erläuterte der Vertreter der Deutschen Bundesregierung, den Cum/Cum-Gestaltungen sei seit 2016 durch eine Gesetzesänderung die Grundlage gezogen entzogen worden. Es gehe in dem vom Bundesministerium der Finanzen mit den Bundesländern abgestimmten Schreiben um die Altfälle. Das Schreiben, in dem unter anderem sechs Varianten der Cum/Cum-Geschäfte dargelegt werden, führe zu einem einheitlichen Umgang mit den Fällen. Wie viele Fälle jetzt untersucht würden und wie hoch das Volumen möglicher Steuerausfälle sei, konnte der Vertreter der Bundesregierung nicht sagen. Er verwies auf eine derzeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführte Umfrage.

Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, auf deren Bestreben die Sitzung angesetzt worden war, wurde kritisiert, dass die Bundesregierung den Entwurf des Schreibens vom 17. Juli nicht dem Ausschuss vorgelegt habe, wie dies zugesagt worden sei. Die Kritik wurde von der Bundesregierung zurückgewiesen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 10.10.17



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen