Biomedizinische Forschung und Fördergelder
Fördergelder für biomedizinische Forschung am Menschen brauchen positives Votum der zuständigen Ethikkommission
Keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Initiativen im Bereich der Forschung
(29.09.10) - Ein positives Votum der zuständigen Ethikkommission – das ist die "unabdingbare Voraussetzung", um bei der biomedizinischen Forschung am Menschen Fördergelder vom Bund zu bekommen. Zweites Kriterium sei die positive wissenschaftliche Bewertung, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2902) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2777).
Auch bei der Studie "Aufklärung genetischer Ursachen der psychomotorischen Entwicklungsstörung" des Forschungsverbundes Deutsches Netzwerk für mentale Retardierung sei dies der Fall gewesen. Laut Regierung hat vor Beginn der Studie ein positives Votum der federführenden Ethikkommission der medizinischen Fakultät Langen-Nürnberg vorgelegen.
Auch die anstehende Verlängerung der Fördergelder für dieses Forschungsprojekt werde von einer neuerlichen Entscheidung der Ethikkommission abhängig gemacht.
Die Frage, ob die Regierung ausschließen könne, dass die Ergebnisse des Forschungsprojektes im Rahmen der Pränataldiagnostik zu einem häufigeren Schwangerschaftsabbruch führten, wurde mit Hinweis auf den laufenden Förderantrag nicht beantwortet.
Der Antwort zufolge sieht die Regierung bislang keine Notwendigkeit für weitere gesetzliche Initiativen im Bereich der Forschung. Beispielsweise könnten Eltern im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht auch in Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes einwilligen – sofern das Wohl des Kindes beachtet werde. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).