Verfassungskonformität der Studienplatzvergabe
Deutsche Bundesregierung: Studienzugang in Deutschland verfassungskonform
Linksfraktion: Vergabe der wenigen Masterstudienplätze verlaufe nicht rechtskonform
(28.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung teilt nicht die Bedenken der Fraktion Die Linke bezüglich der Verfassungskonformität der Studienplatzvergabe in Deutschland, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/4210) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/4034) hervorgeht.
35,3 Prozent aller Masterstudienplätze unterständen örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Weiterhin gehöre der Wechsel des Wohnortes aus studienbezogenen Gründen zum Lebensalltag. Auch ist die Bundesregierung von der Richtigkeit der von den Hochschulen in Eigenverantwortung festgelegten Auswahlkriterien überzeugt.
Diese müssten jedoch den Gesetzen entsprechen und dürften die Anforderungen für ein erfolgreiches Absolvieren des jeweiligen Studienganges nicht überschreiten.
In ihren Vorbemerkungen hatte die Linksfraktion angemerkt: "Es mehren sich an den Hochschulen die Anzeichen, dass viele Studierende keinen Masterstudienplatz erhalten und die Vergabe der wenigen Masterstudienplätze nicht rechtskonform verläuft. Von einem uneingeschränkten Zugang zum Master, wie ihn Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) immer wieder anmahnen, kann keine Rede sein."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.