Verfassungskonformität der Studienplatzvergabe
Deutsche Bundesregierung: Studienzugang in Deutschland verfassungskonform
Linksfraktion: Vergabe der wenigen Masterstudienplätze verlaufe nicht rechtskonform
(28.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung teilt nicht die Bedenken der Fraktion Die Linke bezüglich der Verfassungskonformität der Studienplatzvergabe in Deutschland, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/4210) auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/4034) hervorgeht.
35,3 Prozent aller Masterstudienplätze unterständen örtlichen Zulassungsbeschränkungen. Weiterhin gehöre der Wechsel des Wohnortes aus studienbezogenen Gründen zum Lebensalltag. Auch ist die Bundesregierung von der Richtigkeit der von den Hochschulen in Eigenverantwortung festgelegten Auswahlkriterien überzeugt.
Diese müssten jedoch den Gesetzen entsprechen und dürften die Anforderungen für ein erfolgreiches Absolvieren des jeweiligen Studienganges nicht überschreiten.
In ihren Vorbemerkungen hatte die Linksfraktion angemerkt: "Es mehren sich an den Hochschulen die Anzeichen, dass viele Studierende keinen Masterstudienplatz erhalten und die Vergabe der wenigen Masterstudienplätze nicht rechtskonform verläuft. Von einem uneingeschränkten Zugang zum Master, wie ihn Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) immer wieder anmahnen, kann keine Rede sein."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.