Spielsucht und Förderung von Spielautomaten
Ausstellung von Geldgewinnspielgeräten ist förderungsfähig
Es habe auch nur ein Unternehmen, das unmittelbar im Bereich Geldgewinnspielgeräte tätig sei, eine Bestätigung der Förderfähigkeit erhalten
(27.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung sieht kein Problem in der Förderung der Internationalen Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA), auch wenn dort Glücksspielautomaten ausgestellt werden.
Vor dem Hintergrund, "dass sowohl das gewerbliche Spiel als auch das Spiel in Casinos in Deutschland im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist", sehe die Regierung keinen Anlass, die IMA beziehungsweise dort ausstellende Unternehmen aus der Förderung herauszunehmen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4168).
Es habe auch nur ein Unternehmen, das unmittelbar im Bereich Geldgewinnspielgeräte tätig sei, eine Bestätigung der Förderfähigkeit erhalten.
Auf der Messe würden nicht nur Geldgewinnspielgeräte sowie Glücksspielgeräte für Casinos präsentiert, sondern auch sonstige Unterhaltungs- und Warenautomaten.
In ihren Vorbemerkungen hatten die Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht, dass ein Teil dieser Glücksspielautomaten mitunter ein erhebliches Suchtpotential aufweist und für die Mehrzahl der Spielsüchtigen in Deutschland verantwortlich ist. Andere Anbieter würden zudem dort Spielautomaten aufstellen, die – wie beispielsweise Sportwettenterminals – in Deutschland illegal seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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