Spielsucht und Förderung von Spielautomaten


Ausstellung von Geldgewinnspielgeräten ist förderungsfähig
Es habe auch nur ein Unternehmen, das unmittelbar im Bereich Geldgewinnspielgeräte tätig sei, eine Bestätigung der Förderfähigkeit erhalten


(27.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung sieht kein Problem in der Förderung der Internationalen Fachmesse für Unterhaltungs- und Warenautomaten (IMA), auch wenn dort Glücksspielautomaten ausgestellt werden.

Vor dem Hintergrund, "dass sowohl das gewerbliche Spiel als auch das Spiel in Casinos in Deutschland im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist", sehe die Regierung keinen Anlass, die IMA beziehungsweise dort ausstellende Unternehmen aus der Förderung herauszunehmen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4168).

Es habe auch nur ein Unternehmen, das unmittelbar im Bereich Geldgewinnspielgeräte tätig sei, eine Bestätigung der Förderfähigkeit erhalten.

Auf der Messe würden nicht nur Geldgewinnspielgeräte sowie Glücksspielgeräte für Casinos präsentiert, sondern auch sonstige Unterhaltungs- und Warenautomaten.

In ihren Vorbemerkungen hatten die Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht, dass ein Teil dieser Glücksspielautomaten mitunter ein erhebliches Suchtpotential aufweist und für die Mehrzahl der Spielsüchtigen in Deutschland verantwortlich ist. Andere Anbieter würden zudem dort Spielautomaten aufstellen, die – wie beispielsweise Sportwettenterminals – in Deutschland illegal seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen