Durchsetzung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Rechte von behinderten Flugreisenden sollen verbessert werden
Sicherung des Verbraucherschutzniveaus im Zuge der Novellierung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
(26.09.13) - Die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität sollen weiter verbessert werden. Dafür will sich die Bundesregierung einsetzen, wie sie in ihrer Antwort (17/14542) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/14440) mitteilt. Den Vorschlag der EU-Kommission, bei Verspätungen auf der Rollbahn die Fluggesellschaften erst nach fünf Stunden zu verpflichten, die Passagiere aus dem Luftfahrzeug zu entlassen, lehnt die Regierung ab. Sie habe Fristen von maximal zwei bis drei Stunden vorgeschlagen.
"Dies dient insbesondere der Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität", heißt es in der Antwort.
In ihren Vorbemerkungen stellen die Grünen u.a. fest:
"Die nun vorliegende novellierte Fluggastrechte-Verordnung wirkt insgesamt zwar auf einen vereinheitlichten und gesetzlich verankerten rechtlichen Rahmen hin, aber aus Verbrauchersicht führt sie jedoch gleichzeitig zu einer Verschlechterung der Situation, da das durch den EuGH entwickelte Verbraucherniveau durch die EU-Novelle abgesenkt wird." (Deutsche Bundesregierung: ra)
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