Prüfung von Holzimporten


Bekämpfung des Handels von illegal geschlagenem Holz
Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz beruht auf der im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzten EU-Holzhandelsverordnung



Im Jahr 2015 wurden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) 154 Unternehmen geprüft, die Holz nach Deutschland importieren, und insgesamt 198 Prüfungen auf Grundlage der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) durchgeführt. Das geht aus einer Antwort der Deutscher Bundesregierung (18/8203) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7982) hervor, die die Bekämpfung des Handels von illegal geschlagenem Holz thematisiert.

Dazu heißt es in der Antwort weiter, dass im vergangenen Jahr 193 Verstöße festgestellt worden seien, von denen sich 127 auf die Registrierungspflicht nach dem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) bezogen hätten. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz beruht auf der im Jahr 2013 in nationales Recht umgesetzten EU-Holzhandelsverordnung. Die festgestellten Verstöße betrafen fehlende Informationen und Mängel im Risikobewertungs- beziehungsweise Risikominderungsverfahren.

In einigen Fällen seien Abweichungen bei der Deklaration der Holzarten festgestellt worden. Bei keinem der Verstöße sei ein Straftatbestand erfüllt worden. Nach Ansicht der Bundesregierung bestehe durch die noch uneinheitliche Umsetzung der EUTR innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten die Gefahr einer Verlagerung von Importströmen bestimmter Holzprodukte.

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 24.06.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen