Whistleblower wichtig für Spitzensport
Schutz von Hinweisgebern: Staatliches Handeln im Sport und insbesondere im kommerzialisierten Spitzensport ist zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt, Rassismus, Homophobie, Doping, Korruption, Sportwettbetrug und Spielmanipulationen nötig
Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung.
Die Deutsche Bundesregierung misst dem Schutz von Hinweisgebern (Whistleblower) im Spitzensport erhebliche Bedeutung zu, da sie einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der Integrität des Sports leisten. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/14704) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13795).
Im Bereich des Dopings könnten Whistleblower beispielsweise einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Dopingverstößen und damit für einen sauberen Sport leisten, schreibt die Regierung. Sie begrüße es sehr, dass die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) das Hinweisgebersystem "SPRICH'S AN" installiert habe, welches es Whistleblowern ermöglicht, sowohl anonym und strikt vertraulich Sachverhalte anzuzeigen als auch mit der NADA zu kommunizieren. Auch in weiteren Bereichen wie beispielsweise Sportwettbewerbsmanipulation, Korruption und sexualisierte Gewalt könnten Whistleblower einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Straftaten leisten.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung auch in diesen Bereichen elektronische Hinweisgebersysteme und Ombudsstellen, die die Anonymität von Hinweisgebern schützen, "als grundsätzlich geeignetes Instrument zur Aufklärung und Bekämpfung entsprechender Phänomene". Ermöglichten Whistleblower die Aufklärung oder Verhinderung von erheblichen Straftaten oder leisteten sie dazu einen wesentlichen Beitrag, könnten sie nach Einzelfallprüfung nach Paragraf 1 Absatz 1 des Zeugenschutzgesetzes (ZSHG) in den Zeugenschutz aufgenommen werden, "wenn sie auf Grund ihrer Aussagebereitschaft einer Gefährdung von Leib, Leben, Gesundheit, Freiheit oder wesentlicher Vermögenswerte ausgesetzt sind und sich für Zeugenschutzmaßnahmen eignen", heißt es in der Vorlage. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 23.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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