Regierung verteidigt Inlandsspeicherung
Vorratsdatenspeicherung: Ein Verstoß gegen die EU-rechtlich gebotene Dienstleistungsfreiheit sei nicht gegeben
Die Bundesregierung verteidigt, dass sie im Gesetzentwurf darauf verzichte habe, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu beziffern
(22.10.15) - Die Pflicht für Provider, im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS), Verkehrsdaten auf Servern in Deutschland zu speichern, ist nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung europarechtskonform. Das geht aus einer Antwort (18/5965) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5851) hervor.
Ein Verstoß gegen die EU-rechtlich gebotene Dienstleistungsfreiheit sei nicht gegeben, da die Inlands-Speicherpflicht mit "zwingenden Erfordernissen des Allgemeinwohls" begründet werden könne, insbesondere Datensicherheit und Datenschutz. Die EU-Kommission hatte in einer Stellungnahme Kritik an dieser Einschätzung geübt.
Die Bundesregierung verteidigt in der Antwort zudem, dass sie im Gesetzentwurf (18/5088) darauf verzichte habe, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu beziffern. Dieser sei unter anderem deswegen nicht bezifferbar, weil die genaue technische Ausgestaltung der Speicherpflicht noch nicht bekannt sei. Der Anforderungskatalog werde erst auf Grundlage der geplanten Gesetzesregelung von der Bundesnetzagentur erstellt, führt die Bundesregierung aus. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.