Mehr Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz


Unterrichtung: Kartellamt beurteilt Rekommunalisierung nicht immer positiv
Es drohe die Gefahr einer Zersplitterung, die sich nachteilig für neue Stromanbieter und die Verbraucher auswirken könne


(12.08.11) - Das Bundeskartellamt steht Tendenzen zur Rekommunalisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge kritisch gegenüber. Wie es in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/6640) vorgelegten Tätigkeitsbericht des Amtes für die Jahre 2009 und 2010 heißt, müsse ein zunehmendes wirtschaftliches Engagement der öffentlichen Hand hinterfragt werden.

"Sofern einzelne Leistungen grundsätzlich auch von privaten Anbietern erbracht werden können oder bereits durchgeführt werden, müssen die Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer einheitlich sein und auch die Kommunen müssen sich im Wettbewerb mit der privaten Konkurrenz behaupten. Nur unter diesen Voraussetzungen können durch eine stärkere kommunale Betätigung weitere Effizienzen, Kosteneinsparungen und Qualitätsverbesserungen erzielt werden", heißt es in dem Bericht.

Die Auswirkungen einer Rekommunalisierung werden je nach Wirtschaftsbereich unterschiedlich bewertet. So könne kommunales Engagement im Bereich der Energieerzeugung wettbewerbsbelebend wirken, schreibt das Kartellamt. Dagegen sei eine Rekommunalisierung der Energienetze "wettbewerblich nicht unproblematisch".

Es drohe die Gefahr einer Zersplitterung, die sich nachteilig für neue Stromanbieter und die Verbraucher auswirken könne. Bei einer Rekommunalisierung der Wasserversorgung sieht das Kartellamt in vielen Fällen "Fluchtgedanken", um einer kartellrechtlichen Überprüfung der Wasserpreise durch einen Wechsel in das Gebührenrecht zu entgehen. Im Bereich der Personenbeförderung könnten Teilprivatisierungen rückgängig gemacht werden, um die europarechtlich eröffneten Direktvergabemöglichkeiten zu nutzen. Dies könne zu einer Marktverschließung führen. Auch im Bereich der Entsorgungswirtschaft sieht das Bundeskartellamt angesichts der gesetzlichen Ausgestaltung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts die “Gefahr einer wettbewerblich problematischen Privilegierung der Kommunen".

Zur Fusionskontrolle schreibt das Bundeskartellamt, dass im Zeitraum 2009/2010 insgesamt 1985 Zusammenschlüsse von Unternehmen angemeldet worden seien. Damit seien die Anmeldezahlen 2009 gegenüber dem Vorjahr um 40 Prozent gesunken und dann 2010 auf diesem Niveau konstant geblieben. In den beiden Jahren 2009 und 2010 erließ das Bundeskartellamt 31 förmliche Verfügungen im Hauptprüfverfahren. Davon seien 19 durch eine Freigabe, acht durch eine Freigabe mit Nebenbestimmungen und vier durch eine Untersagung abgeschlossen worden. In neun Fällen habe sich die Prüfung des Zusammenschlussvorhabens durch Zurücknahme des Antrags erledigt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen