Transparenz in der Lieferkette
UN-Nachhaltigkeitsziel zur Unternehmensverantwortung
EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility (CSR),
Von der Umsetzung der sogenannten CSR-Richtlinie verspricht sich die Bundesregierung mehr Transparenz bei den Produktions- und Lieferketten von Unternehmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung wird aktuell nach erfolgter Ressort-, Länder- und Verbändeanhörung durch das federführende Bundesjustizministerium überarbeitet.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9367) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9277) zur Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitszieles zur Unternehmensverantwortung hervor. Die EU-Richtlinie zur Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility (CSR), 2014/95/EU) setzt Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen. Sie sollen jährlich zu nichtfinanziellen Aspekten wie etwa Umweltbelangen in ihrem Unternehmen Stellung nehmen.
In der Antwort verweist die Bundesregierung zudem auf ihren Einsatz für den Erlass einer EU-Verordnung zu Konfliktmineralien. Auch dadurch solle eine stärkere Lieferketten-Transparenz erreicht werden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 21.09.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).