Informationstechnik im Sicherheitsbereich


Zentralstelle, die "Techniken für die Überwachung des Internets und von Messenger-Diensten entwickeln soll
Bestehende gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes blieben unberührt, neue Befugnisse würden nicht geschaffen



Um Überlegungen zur Einrichtung einer "Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich" (Zitis) geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/9311) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9186). Darin schrieben die Abgeordneten, dass die Bundesregierung einem Zeitungsbericht zufolge die Einrichtung einer Zentralstelle plane, die "Techniken für die Überwachung des Internets und von Messenger-Diensten entwickeln soll". Dort "sollten bis zu 400 Mitarbeiter Techniken entwickeln, mit denen Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste in die Lage versetzt werden sollen, in der Telekommunikation verwendete Verschlüsselungstechniken zu überwinden", heißt es in der Kleinen Anfrage weiter.

Lesen Sie zum Thema "IT-Security" auch: IT SecCity.de (www.itseccity.de)

Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort ausführt, gibt es im Bundesinnenministerium (BMI) Überlegungen, wie die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden besser als bisher in die Lage versetzt werden können, ihre bestehenden gesetzlichen Befugnisse effektiver nutzen zu können. Hierbei gehe es um eine Anpassung der technischen Fähigkeiten an die aktuellen Herausforderungen der Kommunikationswelt.

Die Überlegungen schließen laut Vorlage "die Möglichkeit einer Zentralisierung dieser Aufgaben ein". Als Schwerpunkte würden Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik gesehen. Bestehende gesetzliche Befugnisse der Sicherheitsbehörden des Bundes blieben unberührt, neue Befugnisse würden nicht geschaffen. "Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen", heißt es in der Antwort weiter.

Zur Frage nach der organisatorischen Einbindung schreibt die Regierung, es gebe Überlegungen, Zitis als unselbständige Stelle im Geschäftsbereich des BMI einzurichten. Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, sehen die Planungen einen sukzessiven Aufbau vor. Insgesamt werde "von einem Personalansatz von 400 Plan-/Stellen ausgegangen". Mit Blick auf die Kosten für die personelle und sachliche Ausstattung verweist die Regierung darauf, dass im Regierungsentwurf zum Haushalt 2017 "60 Plan-/Stellen nebst Personalausgaben sowie Sachmittel in Höhe von zehn Millionen Euro" veranschlagt seien. Die Ausführung stehe "unter dem Vorbehalt der Ermächtigung durch den Haushaltsgesetzgeber". (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 21.09.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen