Grundsicherung für Arbeitssuchende
Deutsche Bundesregierung bringt Gesetzentwurf zur Jobcenter-Reform ein
Bundesrat sieht Änderungsbedarf wegen enger bürokratischer Vorgaben
(21.06.10) - Die Deutsche Bundesregierung hat den "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende" (17/1940) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf ist wortgleich mit dem gleichnamigen Gesetzentwurf (17/1555), den die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP kürzlich eingebracht hatten.
Ziel der Initiativen ist es, dass die Leistungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende weiterhin in den Jobcentern gebündelt aus einer Hand zur Verfügung gestellt werden können. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die derzeitige Form der Zusammenarbeit der Agenturen für Arbeit und der Kommunen in Arbeitsgemeinschaften, den sogenannten Argen, als mit dem Grundgesetz unvereinbar kritisiert und eine Neuregelung bis 31. Dezember diesen Jahres angemahnt hatte.
Parallel zu den Gesetzentwürfen, die sich mit den organisatorischen Fragen im Detail befassen, streben die Regierung sowie die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der SPD-Fraktion eine Grundgesetzänderung an.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs. Er kritisiert jedoch, dass "über die verpflichtende Institutionalisierung verschiedener Aufgaben und Ziele" den Trägern enge bürokratische Vorgaben gesteckt würden, "die zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand bei den Trägern der Grundsicherungsstellen (Bund und Kommunen) führen.
Die Länder bitten zu prüfen, ob die Ziele, die verfolgt werden, "nicht durch weniger bürokratische Vorgaben erreicht werden können". Zudem sieht der Bundesrat die Kostenschätzung im Gesetzentwurf skeptisch und befürchtet "Mehrkosten" durch bestimmte Maßnahmen.
In der Gegenäußerung der Bundesregierung schreibt diese, dass sie durch die Änderungsanträge des Bundesrates allerdings "in einigen zentralen Punkten den Konsens gefährdet" sieht, der dem Gesetzentwurf zugrunde liegt. Als Beispiele nennt die Regierung die Punkte "Aufsichts- und Prüfkompetenzen des Bundes über die von ihm finanzierten Leistungen" und "die Verteilung der Verwaltungskosten zwischen Bund und kommunalen Trägern". (Deutsche Bundesregierung. ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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