"Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Zolls
Insgesamt 1.981 Jahre Freiheitsstrafen wegen Schwarzarbeit in 2010
Den Beschäftigten des Aufgabenbereichs der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" stehen 6.723 Planstellen zur Verfügung
(04.05.11) - Die "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Zolls hat im letzten Jahr 117.453 Strafverfahren eingeleitet. 115.980 Strafverfahren seien abgeschlossen worden, teilt die Bundesregierung in der Antwort (17/5438) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/5142) mit.
Darin heißt es, dass wegen Schwarzarbeit Geldstrafen in Höhe von 29,8 Millionen Euro und zusammengerechnet 1.981 Jahre an Freiheitsstrafen verhängt worden seien. Außerdem seien 59.870 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden.
Damit ist die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren im Vergleich zu 2006 (104.102) ebenso gestiegen wie die der verhängten Freiheitsstrafen (zusammengerechnet 1.123 Jahre) und die der Geldstrafen (zusammen 18,8 Millionen Euro). Die Zahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren war 2006 mit 62.943 etwas höher als 2010.
Außerdem berichtet die Regierung, dass für die Beschäftigten des Aufgabenbereichs der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" 6.723 Planstellen zur Verfügung stehen würden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).