Haushaltsgeräte auf dem Prüfstand
Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind
Grundsätzlich weist die Regierung auf die Länderhoheit bei der Überwachung von Ökodesign- und Energieeffizienzvorgaben hin
11. Juni 2025
Die Deutsche Bundesregierung hält Schätzungen der EU-Kommission zu Verstößen bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten für zu hoch gegriffen. Die EU-Zahlen würden Fälle einbeziehen, in denen die Energieverbrauchskennzeichnung den Gestaltungsanforderungen entspricht und inhaltlich richtig ist, aber nicht direkt neben der Preisauszeichnung zu finden ist, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (18/12678) auf eine Kleine Anfrage (12453) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. "Den Anteil der Produkte, bei denen die Angaben der Energieverbrauchskennzeichnung nicht korrekt sind und/oder die Ökodesign-Anforderungen nicht erfüllen, schätzt die Bundesregierung als wesentlich geringer ein." Die EU-Kommission geht davon aus, dass bis zu 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte mangelhaft gekennzeichnet sind.
Grundsätzlich weist die Regierung auf die Länderhoheit bei der Überwachung von Ökodesign- und Energieeffizienzvorgaben hin. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat im vergangenen Jahr ein Projekt zur Überprüfung von Prüfmethoden gestartet, das darauf abzielt, Länder bei diesen Kontroll-Aufgaben zu unterstützen. In dem Dokument listet die Bundesregierung detailliert Geräte und Typen auf, die das BAM bisher untersucht hat. Allerdings standen hier eben nicht Produktprüfungen im Vordergrund, sondern die Eignung von Prüfnormen und -methoden.
Von den Bundesländern erhält die Bundesregierung zwar Zahlen zu Produktprüfungen, allerdings schätzt sie auch deren Aussagekraft als gering ein. Die Verstöße würden weder nach Schwere differenziert, noch existierten einheitliche Definitionen zu den Abfragekriterien. Außerdem könne die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Zahlen nicht überprüft werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 20.07.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.