Gefährdung der öffentlichen Sicherheit
Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden
Die Linke will wissen: In welchem Ausmaß tauschen deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, aus?
(20.12.12) - Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt nach Angaben der Bundesregierung keine Gesamtstatistik zur Zahl der Personen, über die Daten an Sicherheitsbehörden ausländischer Staaten übermittelt wurden. Wie die Regierung in ihrer Antwort (17/11296) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11086) zur "Übermittlung personenbezogener Daten an ausländische Sicherheitsbehörden" weiter schreibt, werden die ausländischen Partnerdienste bei Datenübermittlungen "immer schriftlich verpflichtet, dem BfV grundsätzlich Rechenschaft über die Verwendung der Daten abzugeben und nachzufragen, bevor eine Weitergabe von personenbezogenen BfV-Erkenntnissen an andere Stellen erfolgt".
In ihren Vorbemerkungen schreibt die Fraktion Die Linke:
"Die Weitergabe personenbezogener Daten an Sicherheitsbehörden autoritärer Regime ist unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten stets ein problematischer Vorgang. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich in mehreren Sicherheitsabkommen mit ausländischen Staaten zu einem solchen Informationsaustausch verpflichtet. Als Anlass für eine Datenübermittlung enthalten einige der Abkommen äußerst vage Begriffe wie etwa 'Gefährdung der öffentlichen Sicherheit'. Dieser Begriff ist nicht definiert. Die Fragesteller gehen davon aus, dass er von autoritären Regimen wesentlich strenger gefasst wird als etwa von der Bundesregierung.
Die Fragesteller wollen erfassen, in welchem Ausmaß deutsche Sicherheitsbehörden personenbezogene Daten mit ausländischen Sicherheitsbehörden, insbesondere mit jenen autoritär regierter Staaten, austauschen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).