Transplantationen und geknüpfte Zahlung von Boni


Deutsche Bundesregierung will keine finanziellen Anreize bei Transplantationen
Rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Überwachung bei Transplantationen für ausreichend hält


(20.09.12) - Die Zahl vorgenommener Transplantationen soll nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung keine finanziellen Vorteile für den Arzt bringen. In einer Antwort (17/10551) auf eine Kleine Anfrage (17/10461) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, dass die "an die Anzahl von durchgeführten Transplantationen geknüpfte Zahlung von Boni aus Sicht der Bundesregierung nicht vertretbar" sei. Es solle vermieden werden, finanzielle Anreize zu schaffen, nach denen "aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus medizinisch nicht sachgerechte Entscheidungen getroffen" würden, mahnt die Regierung an.

Gleichzeitig erklärt die Regierung, dass sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfung und Überwachung bei Transplantationen für ausreichend hält. Die Position der dafür zuständigen Kommission, die gemeinsam vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft verantwortet wird, sei durch die am 1. August 2012 eingetretene gesetzliche Verankerung der Kommission weiter gestärkt worden. Seitdem sei etwa im Gesetz vorgeschrieben, dass Verstöße gegen das Transplantationsgesetz (TPG) an die zuständigen Behörden der Länder gemeldet und entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssten.

Im Sommer 2012 war durch Medienberichte bekannt geworden, dass Ärzte in Göttingen und Regensburg Daten gefälscht haben sollen, um ihren Patienten schneller Spenderorgane zu besorgen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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