AGG: Umsetzung von vier EU-Richtlinien


Die Bundesregierung sorgt nach eigenem Bekunden ausreichend für Gleichbehandlung
Mangelnde Gleichbehandlung: Antidiskriminierungsstelle sehe zudem die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht

(20.05.11) - Die Deutsche Bundesregierung unternimmt ausreichend Maßnahmen gegen die Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Behinderung, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (17/5681) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5547). Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 in Kraft getreten ist und die Umsetzung von vier EU-Richtlinien darstelle, habe die Regierung ein wirksames Rechtsinstrument geschaffen. Weitere gesetzgeberische Maßnahmen seien daher nicht notwendig.

Der Bund habe jedoch weitere Projekte ins Leben gerufen – wie zum Beispiel eine unabhängige Antidiskriminierungsstelle (ADS), die die Vernetzung bestehender Anlaufstellen für Betroffene vorsieht und auch über die Förderlaufzeit hinaus wirken soll.

Auch der seit elf Jahren jährlich stattfindende Girls Day sowie der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Natur- und Technikwissenschaften) ist laut der Regierung ein Ansatz um der geschlechtsspezifischen Diskriminierung vorzubeugen.
Exemplarisch verwies die Regierung zudem auch auf ihre eigenen Ministerien, in denen Maßnahmen zur Gleichbehandlung getroffen worden sind. Im Bundesinnenministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesjustizministerium existieren demnach AGG-Beschwerdestellen sowie Integrationsvereinbarungen zur gleichberechtigten Teilhabe schwerbehinderter Menschen.

Des Weiteren enthielten Personalfragebögen oder Bewerbungen häufig keine Fragen "nach potenziell diskriminierenden Merkmalen", um so dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung zu tragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen