Bundesrechtliche Informationspflichten eingedämmt


Deutsche Bundesregierung sieht Bürokratie-Abbauziel fast erreicht
Spannungsverhältnis zwischen dem Abbau von Informationspflichten im Finanzbereich einerseits und den Interessen des Anlegerschutzes andererseits

(20.04.11) - Die Deutsche Bundesregierung nach eigenen Angaben hat ihr selbst gesetztes Ziel, die durch bundesrechtliche Informationspflichten verursachten Kosten der Wirtschaft bis zum Jahresende um 25 Prozent im Vergleich zu 2006 abzubauen, bald erreicht. In einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie erklärte ein Vertreter der Bundesregierung, der gegenwärtige Stand betrage 22,6 Prozent und sei durch neue Berechnungen allerdings etwas niedriger als noch zum Jahresende 2010 (22,6).

Die weiteren Maßnahmen zum Bürokratieabbau bezeichnete der Regierungsvertreter als außerordentlich schwieriges Unterfangen: "Gerade auf den letzten Metern wird es besonders schwierig." Eine neue Idee, die aufgegriffen werden könnte, sei die Entsendung von Praktikern in Betriebe, so dass die Bürokratiebelastung vor Ort untersucht werden könne.

Als ein Beispiel für das Entstehen von Bürokratie nannte der Regierungsvertreter den Einsatz von Energiesparlampen in Betrieben. Da diese Lampen Quecksilber enthalten würden, müssten zusätzliche Vorschriften für den Arbeitsschutz beachtet werden. Es gebe auch ein Spannungsverhältnis zwischen dem Abbau von Informationspflichten im Finanzbereich einerseits und den Interessen des Anlegerschutzes andererseits, erläuterte der Regierungsvertreter.

In dem "Bericht der Bundesregierung 2010 zur Anwendung des Standardkosten-Modells und zum Stand des Bürokratieabbaus", der dem Bundestag als Unterrichtung (17/4242) vorgelegt worden war, heißt es, die Bürokratiekosten aus Informationspflichten der Wirtschaft hätten im Jahr 2006 rund 50 Milliarden Euro betragen. Bis Ende 2010 seien Vereinfachungsmaßnahmen mit einem Entlastungsvolumen von rund 6,7 Milliarden Euro pro Jahr umgesetzt worden. Für 2011 seien weitere Maßnahmen vorgesehen, die die Wirtschaft zusätzlich um 4,6 Milliarden Euro entlasten sollen.

Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Bürokratieabbau als "Mammutaufgabe". Das 25-Prozent-Ziel sei aber zu erreichen. Die jetzt bereits erreichte Reduzierung von Informationspflichten um 22,6 Prozent sei ein enorm hoher Wert. Keinesfalls dürfe der Bürokratieabbau mit Erreichen des 25-Prozent-Zieles abgeschlossen sein.

Auch die FDP-Fraktion erklärte, die Koalition habe ihre Hausaufgaben gemacht.

Die SPD-Fraktion merkte an, die Anstrengungen beim Bürokratie-Abbau würden weder bei Unternehmen noch bei den Bürgern richtig sichtbar werden. Auch die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrates, der die Bürokratiebelastung durch gesetzgeberische Maßnahmen untersucht, müsse transparenter werden.

Die Linksfraktion fragte mit Blick auf die Finanzkrise, ob die Deregulierung der Finanzmärkte falsch gewesen sein könne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßte die aktuellen Stand des Bürokratieabbaus. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen