Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen
Die Deutsche Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse über Strafverfahren im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen. Das geht aus ihrer Antwort (19/15563) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/14626) hervor. Die Strafverfolgung falle grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder, sodass die Bundesregierung abgesehen von Medienberichten und Mitteilungen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden der Länder an das Bundeskriminalamt nicht über Informationen über entsprechende Strafverfahren verfügt.
Wie die Bundesregierung weiter schreibt, erlauben die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfassten statistischen Daten keine Differenzierung, weder nach Delikten nur im Pflegewesen noch nach einzelnen Tathandlungen. Auch die Berichte der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen erlaubten keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die bundesweite jährliche Anzahl von Straftaten im Bereich der Wirtschaftskriminalität im Pflegewesen.
Weiter geht aus der Antwort hervor, dass im Berichtszeitraum 2016/2017 die Rückforderungssumme für den Pflegebereich rund 14 Millionen Euro betrug, verglichen mit rund sieben Millionen im Zeitraum 2014/2015. Die Höhe der entstandenen Schäden werde erstmals im Berichtszeitraum 2018/2019 erhoben. Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen gab es den Angaben zufolge 2017/2018 in insgesamt 33.041 Fällen, verglichen mit 25.168 Fällen im Zeitraum davor. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 20.02.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.