Gesetzentwurf zum Inkassowesen
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
Inkassodienstleister müssen künftig die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben
Der Deutschen Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu der Zahl von Verbrauchern, die durch die Tätigkeit nicht registrierter Inkassounternehmen betroffen sind, und den dadurch entstehenden Schaden vor. Das geht aus der Antwort (19/15268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu einem Gesetzentwurf zum Inkassowesen (19/14676) hervor. Wie die Bundesregierung schreibt, hat das Bundesjustizministerium den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht erarbeitet und am 16. September 2019 die Beteiligung der Länder und Verbände eingeleitet. Zudem sei der Entwurf der Fraktion der FDP übersandt und auf der Ministeriums-Homepage veröffentlicht worden. Die den Ländern und Verbänden eingeräumte Stellungnahmefrist sei abgelaufen, die Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen noch nicht abgeschlossen.
Der Gesetzentwurf schlägt nach Angaben der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen vor, die der Stärkung der Aufsicht dienen sollen. So sollen unter anderem die Vorgaben für die Zulassung präzisiert und den Aufsichtsbehörden die Möglichkeit des Erlasses einer bußgeldbewehrten Untersagungsverfügung gegeben werden.
Zudem müssen Inkassodienstleister künftig die für sie zuständige Aufsichtsbehörde angeben. Wie es weiter in der Antwort heißt, plant die Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen zum Schutz vor nicht registrierten Inkassounternehmen und verweist darauf, dass die Erbringung von Inkassodienstleistungen ohne Registrierung eine Ordnungswidrigkeit nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz darstellt, für deren Verfolgung die Staatsanwaltschaft zuständig ist. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 05.01.20
Newsletterlauf: 20.03.20
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.