Rückgang der Ausbildungsbereitschaft
Nur noch 23 Prozent aller Handwerksbetriebe bildeten 2009 aus
Der wahrscheinliche Grund: Anteil der Kleinstbetriebe beträchtlich gestiegen
(18.11.10) - Der Anteil der Handwerksbetriebe, die Auszubildende beschäftigen, ist 2009 erneut zurückgegangen und lag bei knapp 23 Prozent. Das geht aus der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/3373) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3243) hervor. Zehn Jahre zuvor, im Jahr 1999, lag der Anteil ausbildender Handwerksbetriebe noch bei knapp 34 Prozent.
Bei den sogenannten zulassungsfreien Handwerken war der Rückgang bei der Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge fast doppelt so hoch wie bei den zulassungspflichtigen, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Seit der Reform des Handwerksrechts im Jahr 2004 können Handwerker in 53 von 94 Handwerksberufen (den "zulassungsfreien Handwerken") auch ohne Meistertitel einen Betrieb eröffnen.
Der Grund für den Rückgang der Ausbildungsbereitschaft dürfte laut Bundesregierung darin liegen, dass seit der Reform des Handwerkrechts der "Anteil der Kleinstbetriebe beträchtlich gestiegen" sei. Von Betrieben mit weniger als drei Beschäftigen würden laut einer Untersuchung des Forschungsinstituts ifh Göttingen nur 30 Prozent ausbilden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).