Überwachung von Journalisten


Speicherung von Daten über Journalisten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz
Die Fragesteller zielten zudem auf technische Details der Speicherung von Daten im Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz (NADIS WN) in Hinblick auf Journalisten ab

(18.09.14) - Kenntnisse über die mögliche Überwachung von Journalisten durch deutsche Nachrichtendienste sind Gegenstand einer Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/2384) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2287). Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, ob nach Erkenntnissen der Bundesregierung die "mutmaßliche Überwachung von Journalisten auch außerhalb Niedersachsens" Gegenstand auf Treffen von Innenministern und Amtsleitungen der Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundes war. Hintergrund ist die 2013 bekannt gewordene Speicherung von Daten über Journalisten durch den niedersächsischen Verfassungsschutz.

Laut Bundesregierung war die mutmaßliche Überwachung von Journalisten zumindest nach Beschlussniederschrift der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder dort kein Thema. Bezüglich der Tagungen der Leiterinnen und Leiter der Verfassungsschutzbehörden gibt die Bundesregierung keine Informationen an die Öffentlichkeit. Die Protokolle der Tagungen seien als Verschlusssache eingestuft worden. Auf diese Dokumente bezogene Antworten sind daher nur von Befugten in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar.

Die Fragesteller zielten zudem auf technische Details der Speicherung von Daten im Nachrichtendienstlichen Informationssystem und Wissensnetz (NADIS WN) in Hinblick auf Journalisten ab. Damit greifen die Abgeordneten eine frühere Antwort der Bundesregierung (18/1386) auf, in der es um die statistische Erfassung von Berufsgruppen innerhalb der nachrichtendienstlichen Datensätze ging. Die Bundesregierung hatte damals mitgeteilt, dass weder im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), noch beim Bundesnachrichtendienst eine solche Auswertung erfolge.

In der jüngsten Antwort schreibt die Regierung, dass im NADIS WN zu jeder gespeicherten Person auch eine Berufsbezeichnung eingegeben werden könne. Es handle sich aber nicht um eine "Pflichtangabe". Entsprechend sei es in dem System auch möglich, nach Berufsbezeichnungen zu recherchieren. Im Gegensatz zu Abgeordneten des Deutschen Bundestages beziehungsweise des Europäischen Parlaments werde bei Angehörigen "geschützter Berufsgruppen", wie zum Beispiel Journalisten oder Rechtsanwälten, kein besonderes Kennzeichen mitgespeichert, das im Falle einer Recherche zu einer automatischen Benachrichtigung des Datenschutzbeauftragten des BfV führt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen