Schutz von Daten im Internet


Vereinbarkeit der Initiativen der EU-Kommission und des Europarates zur Herausgabe von im Internet gespeicherten persönlichen Daten
Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen zum Vorschlag der EPOC-VO allerdings dafür eingesetzt, übermäßige Belastungen für kleinere Unternehmen zu vermeiden



Die Deutsche Bundesregierung hält die grundsätzliche Einbeziehung auch von Klein- und Kleinstunternehmen in den Anwendungsbereich der E-Evidence-Verordnung EPOC-VO für sachgerecht, da andernfalls "sichere Datenhäfen" entstehen könnten. Das schreibt sie in der Antwort (19/8054) auf eine Kleine Anfrage der Faktion Die Linke (19/7639) zur Herausgabe von im Internet gespeicherten persönlichen Daten. Die Bundesregierung habe sich in den Verhandlungen zum Vorschlag der EPOC-VO allerdings dafür eingesetzt, übermäßige Belastungen für kleinere Unternehmen zu vermeiden.

Des Weiteren habe sich die Bundesregierung mit anderen EU-Mitgliedstaaten während der gesamten Verhandlungen zur EPOC-VO intensiv für den Schutz von Berufsgeheimnisträgern und den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung eingesetzt. Die Anpassungen der EPOC-VO in der Fassung vom Dezember 2018 gegenüber der von der Europäischen Kommission vorgelegten Textfassung setzten das Anliegen der Bundesregierung bereits teilweise um. Diese Anpassungen seien wichtige Verbesserungen der EPOC-VO, die Bundesregierung wünsche sich mit Blick auf den erforderlichen Grundrechtsschutz jedoch noch weitere Nachjustierungen im Zuge des anstehenden Trilogs zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission.

Die Anfrage bezieht sich auf den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen (COM (2018) 225 final - 2018/0108 (COD)) und ein Zweites Zusatzprotokoll zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität zur Verbesserung der Sicherung elektronischer Beweismittel. Das derzeit verhandelte Protokoll hat der Antwort zufolge die grenzüberschreitende Beweiserhebung durch Strafverfolgungsbehörden zum Gegenstand und soll eine stärkere Zusammenarbeit bei der Sicherung elektronischer Beweismittel und der Verfolgung von Computerkriminalität möglich machen. Geplant sei, dass eine damit befasste Expertengruppe ihre Arbeiten im Dezember 2019 abschließt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 17.04.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen