Kontrollen höchstens für sechs Monate


Bundesregierung stellt fest: Kapitalverkehrskontrollen in der EU sind generell verboten
"Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar"

(17.04.13) - Die Deutsche Bundesregierung steht Kapitalverkehrskontrollen grundsätzlich skeptisch gegenüber. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (17/12565) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/12326) zu Anpassungsprogrammen, Rezession und sozialer Notlage in Griechenland. Zwar will sich die Regierung nicht dazu äußern, wie sich die Lage in Griechenland bei frühzeitigem Einsatz von Kapitalverkehrskontrollen entwickelt hätte, weist aber auf die sehr engen rechtlichen Grenzen für solche Kontrollen in der EU hin: "Kapitalverkehrskontrollen innerhalb der EU sowie im Verhältnis zu Drittstaaten sind nach den europäischen Verträgen im Interesse des Gemeinsamen Binnenmarktes grundsätzlich verboten. Innerhalb der EU sind Ausnahmen hiervon, das heißt Beschränkungen der Kapitalverkehrsfreiheit, nur bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung denkbar."

An dieses Erfordernis seien aber hohe Anforderungen zu stellen, schreibt die Regierung und stellt fest: "Die Bundesregierung plant keine Initiativen, dies zu ändern." Auch im Verhältnis zu Drittstaaten könnten unionsrechtlich nur unter außergewöhnlichen Umständen, etwa bei einer drohenden schwerwiegenden Störung des Funktionierens der Wirtschafts- und Währungsunion, Maßnahmen eingeführt werden, die Kapitalbewegungen beschränken würden. In einem solchen Fall dürften die Kontrollen höchstens für sechs Monate eingeführt werden.

Auf die Frage, wie sie die Kapitalverkehrskontrollen in Island beurteile, schreibt die Regierung, Island sei kein Mitglied der EU. Weiter heißt es: "Die Einführung von Kapitalverkehrskontrollen in Island stellte eine vorübergehende Maßnahme dar, um eine schlagartige Kapitalflucht zu verhindern." (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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