Programm zum Bürokratieabbau


Vom Bürokratieabbau zur besseren Rechtsetzung: Ein neues Arbeitsprogramm sieht vor, den Erfüllungsaufwand in bestimmten Lebens- und Rechtsbereichen mit dem Ziel einer möglichst weiten Absenkung zu untersuchen
Rahmenbedingungen für gemeinnützige Betätigungen sowie ehrenamtliches Engagement müssen verbessert werden


(17.04.12) - Das Bundeskabinett hat ein Arbeitsprogramm "bessere Rechtsetzung" beschlossen. Ziel ist, den Aufwand von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung zur Erfüllung von Bundesrecht dauerhaft auf niedrigem Niveau zu halten und die Qualität bundesrechtlicher Regelungen weiter zu erhöhen. Mit dem bisherigen Programm zum Bürokratieabbau konnte die Deutsche Bundesregierung die Bürokratiekosten in Deutschland bereits deutlich senken und das Kostenbewusstsein bei der Vorbereitung neuer Gesetze stärken.

Das neue Arbeitsprogramm sieht u. a. vor, den Erfüllungsaufwand in bestimmten Lebens- und Rechtsbereichen mit dem Ziel einer möglichst weiten Absenkung zu untersuchen. Beispielsweise sollen die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Betätigungen sowie ehrenamtliches Engagement verbessert werden. In gemeinsamen Projekten mit Wirtschaftsverbänden werden ausgewählte betriebliche Prozesse zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, beispielsweise bei der Gründung eines Betriebes, untersucht.

Ferner soll einem unkontrollierten Anstieg der in den letzten Jahren deutlich gesenkten Bürokratiekosten der Wirtschaft entgegengewirkt werden. Hierzu wird ein Bürokratiekostenindex eingeführt.

Bei wesentlichen Regelungsvorhaben wird die Bundesregierung systematisch überprüfen, inwieweit der bei der Verabschiedung ermittelte Erfüllungsaufwand sich im Nachhinein als zutreffend erwiesen hat.

Ferner greift das Arbeitsprogramm mit Transparenz, Verständlichkeit und frühzeitiger Beteiligung weitere wichtige Merkmale guter Rechtsetzung auf.

Der für den Bürokratieabbau und die bessere Rechtsetzung innerhalb der Bundesregierung verantwortliche Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Eckart von Klaeden, sagte dazu: "Mit dem beschlossenen Arbeitsprogramm entwickeln wir unser bisheriges Programm in die richtige Richtung weiter und schlagen den Bogen vom Bürokratieabbau zur besseren Rechtsetzung. Unser Arbeitsprogramm wird die Qualität bundesrechtlicher Regelungen erhöhen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Rechts weiter fördern."

Weitere Informationen zum Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" sind unter www.bundesregierung.de/buerokratieabbau veröffentlicht. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen