Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken


Werbeanrufe, die von einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden, sind zukünftig verboten und werden mit Geldbuße sanktioniert
Gesetzentwurf soll unseriöse Geschäftspraktiken und Rechtsmissbrauch verhindern

(21.10.13) - Die Deutsche Bundesregierung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Gewerbetreibende besser vor unlauteren Geschäftsmethoden. Jetzt werden Abmahngebühren gedeckelt, unerwünschte Telefonwerbung stärker bekämpft und Inkassoverfahren transparenter gestaltet.

Unseriöse Geschäftspraktiken sind immer wieder Gegenstand von Bürgerbeschwerden: Dubiose Unternehmen rufen bei Verbrauchern an, um ihnen die Teilnahme an Gewinnspielen anzubieten. Oft entpuppt sich der scheinbar harmlose Anruf als Abschluss eines verbindlichen Vertrags, der die Zahlung monatlicher Mitgliedsbeiträge zur Folge hat.

Oder: Anwaltskanzleien spezialisieren sich darauf, das Internet gezielt nach urheberrechtlichen Rechtsverstößen zu durchforsten. Finden sie einen Verbraucher, der sich Filme und Musik erstmals unerlaubt aus dem Internet heruntergeladen hat, überziehen sie diesen mit übertrieben hohen Abmahnkosten.

Die Bundesregierung geht entschieden gegen solche Methoden vor. Sie brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, der unseriöse Geschäftspraktiken und Rechtsmissbrauch verhindern soll; der Bundestag beschloss dieses Gesetz im Juni, der Bundesrat hat es in seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl gebilligt. Es soll in Kürze in Kraft treten.

Werbung per Telefon-Automaten zukünftig verboten
Werbeanrufe, die von einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden, sind zukünftig verboten und werden mit Geldbuße sanktioniert. Bisher lag der Fokus auf den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens, die den Werbeanruf tätigten. Diese durften nur anrufen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich eingewilligt hatte. Damit eröffnete sich eine rechtliche Grauzone für automatische Anrufe, die nun geschlossen wird.

Hält sich das Unternehmen nicht an diese Vorschriften, muss es mit einer Geldbuße von bis zu 300.000 Euro rechnen. Bisher waren maximal 50.000 Euro vorgesehen.

Außerdem sind am Telefon eingegangene Gewinnspielverträge in Zukunft nicht mehr wirksam. Sie unterliegen nun dem so genannten Textformerfordernis. Das bedeutet, das Unternehmen hat dem Verbraucher "schwarz auf weiß" - beispielsweise in einem Schriftstück, einem Telefax oder einer E-Mail - den Vertragsschluss anzuzeigen.

Schutz vor überhöhten Abmahnkosten
Urheberrechtliche Abmahnungen unterliegen zukünftig einem so genannten Regelstreitwert. Dies bedeutet, dass der Streitwert für einen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch in der Regel nur 1.000 Euro betragen darf, wenn ein Verbraucher erstmalig für eine urheberrechtliche Verletzung abgemahnt wird.

Bei einem geringeren Streitwert sinken auch die Anwaltskosten: Die Kosten für den Abgemahnten belaufen sich dann auf rund 155 Euro.

Wenn ein Unternehmen einen Verbraucher unberechtigt oder unwirksam abmahnt, kann dieser außerdem seine eigenen Rechtsverteidigungskosten zurückfordern.

Der Streitwert bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wird ebenfalls angepasst, sodass die Abmahnkosten im vernünftigen Rahmen bleiben.

Mehr Transparenz bei Inkassoschreiben
Seriöses Inkasso ist ein wichtiges Instrument, um berechtigte Forderungen einzutreiben. Unseriöse Unternehmen machen jedoch oftmals Ansprüche geltend, die gar nicht bestehen. Oder es bleibt unklar, wer hinter der geltend gemachten Forderung steht. Daher muss der Verbraucher einem Inkassoschreiben künftig entnehmen können, wer ihm gegenüber eine Forderung geltend macht, worauf diese beruht und wie sich die Kosten berechnen.

Verstößt ein Unternehmen gegen die Inkassovorschriften, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden. Bislang waren dies höchstens 5.000 Euro.

Lesen Sie hier mehr
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen