Werbeausgaben der Tabakindustrie


Tabakwerbeverbot: Deutschland haben sich die Werbeausgaben der Tabakindustrie durch das Werbeverbot in Printmedien und im Internet in legale Marketingbereiche, insbesondere Promotionsmaßnahmen, verlagert
Vertragsparteien sind nach dem Tabakrahmenübereinkommen zudem dazu verpflichtet, die Offenlegung der Werbeausgaben der Tabakindustrie zu gewährleisten


(16.01.13) - Nach Auskunft der Bundesregierung hat sich Deutschland mit der Unterzeichnung der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisation (WHO Framework Convention on Tobacco) im Jahr 2003 (Inkrafttreten 2005) lediglich zur Umsetzung der Regelungen des Abkommens selbst verpflichtet. In ihrer Antwort (17/11631) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11408) führt die Bundesregierung aus, dass es sich hingegen bei den Leitlinien nur um Handlungsoptionen handele, die rechtlich nicht bindend seien.

"Als Mindestanforderung sieht die Tabakrahmenkonvention vor, dass jede Vertragspartei in Übereinstimmung mit den nationalen verfassungsrechtlichen Vorgaben die Tabakwerbung, die Förderung des Tabakverkaufs und das Tabaksponsoring medienspezifisch einschränkt", schreibt die Bundesregierung.

Dies sei in Deutschland unter anderem durch das Verbot der Werbung im Fernsehen, Hörfunk und in den Diensten der Informationsgesellschaft einschließlich dem Internet, sowie durch das Verbot des Sponsorings von grenzüberschreitenden Veranstaltungen und das grundsätzliche Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse in der Presse erfolgt.

Der Bundesregierung zufolge sind die Vertragsparteien nach dem Tabakrahmenübereinkommen zudem dazu verpflichtet, die Offenlegung der Werbeausgaben der Tabakindustrie zu gewährleisten. In Deutschland sei im Jahr 2005 zwischen der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und dem damaligen Verband der Cigarettenindustrie (vdc) eine Vereinbarung geschlossen worden, nach der die Aufwendungen der Tabakindustrie in Deutschland in der Tabakwerbung nach Werbeträgern gegliedert ab dem Jahr 2005 jährlich mitgeteilt würden.

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben sich nach dem Inkrafttreten des Tabakwerbeverbotes mit grenzüberschreitender Wirkung im Jahr 2006 die Werbeausgaben der Tabakindustrie in Deutschland durch das Werbeverbot in Printmedien und im Internet in legale Marketingbereiche, insbesondere Promotionsmaßnahmen, verlagert. "Sie sind nach den Angaben der Tabakindustrie ab dem Jahr 2005 zunächst gesunken und ab dem Jahr 2007 insgesamt wieder angestiegen", schreibt die Bundesregierung. Im Jahr 2010 hätten die Werbeausgaben mit insgesamt rund 199 Millionen Euro knapp 17 Millionen Euro über den Ausgaben im Jahr 2005 gelegen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen